Fall Tuğçe Albayrak:Tuğçe-Schläger darf nach Serbien ausgewiesen werden

Sanel M. neben seinem Verteidiger im Sicherheitssaal des Landgerichts Darmstadt (Archivbild von 2015). (Foto: dpa)
  • Sanel M., der wegen des gewaltsamen Todes von Tuğçe Albayrak zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt wurde, kann nach Serbien ausgewiesen werden.
  • Der Hessische Verwaltungsgerichtshof gab einen entsprechenden Beschluss bekannt, der nicht anfechtbar ist.

Der wegen des gewaltsamen Todes von Tuğçe Albayrak verurteilte Sanel M. kann nach Serbien ausgewiesen werden, teilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel mit. Der Beschluss kann nicht angefochten werden und bestätigt eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, gegen das der Täter Beschwerde eingelegt hatte.

Sanel M. hatte Albayrak im November 2014 auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Offenbach zu Boden geschlagen. Wenige Tage nach der Tat war die junge Frau gestorben. Der Schläger M. war im Juni 2015 vom Landgericht Darmstadt zu drei Jahren Jugendstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden.

Verwaltungsgericht und VGH bezweifeln Sanel M.s Integrationsfähigkeit

Die Wiesbadener Ausländerbehörde hatte den 20-Jährigen Ende September 2016 für acht Jahre aus Deutschland ausgewiesen und mit sofortiger Abschiebung gedroht. Zur Begründung führte die Behörde das besonders schwerwiegende öffentliche Interesse an der Ausweisung an. Dagegen hatte M. vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden geklagt, aber verloren.

In der damaligen Begründung des Gerichts, welcher der Verwaltungsgerichtshof nun folgt, heißt es, angesichts der Persönlichkeitsstruktur des heranwachsenden Täters sei zweifelhaft, dass er seine gescheiterte wirtschaftliche und soziale Integration in Deutschland nachhole. Es könne ihm zugemutet werden, in Serbien neue Bindungen und Beziehungen einzugehen.

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