Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass die Krankenkasse einem glatzköpfigen Mann keine Kunsthaarperücke bezahlen muss.
Männer können zwar in bestimmten Fällen eine Perücke von der Krankenkasse bezahlt bekommen - allerdings muss dafür eine Krankheit vorliegen. Der unbehaarte Kopf - auch ohne Brauen, Wimpern und Bart - muss eine entstellende Wirkung haben, entschied das Bundessozialgericht in Kassel.
In dem vorliegenden Fall wies der 3. Senat die Revision eines 76-Jährigen jedoch zurück. Der Mann aus dem rheinland-pfälzischen Contwig leidet seit 1983 an vollständiger Haarlosigkeit. Bis 2006 bezahlte die Krankenkasse die Perücke. Danach wurde der Antrag abgelehnt, weil Kahlköpfigkeit bei Männern nicht als störend empfunden wird - zu Recht wie das BSG entschied.
Seine Haarlosigkeit habe keine entstellende Wirkung. Dass der Betroffene das anders und als Benachteiligung seines Geschlechts empfinde, sei nicht maßgeblich.