DPolG:Fall Wendt: NRW-Innenminister sieht Schuld bei der Vorgängerregierung

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Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPoIG), Rainer Wendt (Bild von 2015). (Foto: dpa)
  • NRW-Innenminister Ralf Jäger hat die Verantwortung für die Affäre um den Polizeigewerkschafter Rainer Wendt zurückgewiesen.
  • Jäger sieht die Versäumnisse bei der Vorgängerregierung aus CDU und FDP.
  • In Wendts Personalakte hätten sich keine Hinweise auf eine Freistellung des Beamten gefunden.

Die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Verantwortung in der Gehaltsaffäre um den Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, zurückgewiesen. Innenminister Ralf Jäger von der SPD sagte im Innenausschuss, die Vorgängerregierung aus CDU und FDP habe die aktuelle Regelung zu verantworten.

Für eine vollständige Freistellung Wendts finde sich in dessen Personalakte kein Hinweis. Er selbst habe keine Entscheidung zur Besoldung Wendts getroffen und auch nicht mit ihm darüber geredet.

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Der hatte vor laufender Kamera falsche Angaben zu seiner Besoldung gemacht. NRW-Innenminister Jäger kündigt ein "dienstrechtliches Verfahren" an.

Von Detlef Esslinger und Laetitia Grevers

Jägers Staatssekretär Bernhard Nebe sagte, es bestehe der Eindruck, dass es in der Amtszeit unter dem CDU-Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers, die von 2005 bis 2010 dauerte, mündliche Absprachen zu dem Thema gegeben habe. Während Wendts Zeit im Duisburger Polizeipräsidium habe es Konflikte über das Ausmaß seines gewerkschaftlichen Engagements gegeben. Mit seinem Wechsel 2006 nach Mönchengladbach habe er dann offenbar keinen Polizeidienst mehr leisten müssen. Kurz vor Ende der Ära Rüttgers sei Wendt im Januar 2010 ins Duisburger Landespolizeiamt versetzt und einen Monat später sogar befördert worden, sagte Nebe.

"Für mich ist das der Hammer: Wendt wird befördert. Wie wird jemand beurteilt, der gar nicht da ist?", fragte die Grünen-Abgeordnete Monika Düker. Wendt habe seiner Gewerkschaft einen "Bärendienst" erwiesen.

Jäger weist Wendts Aussage zurück

Wendt selbst hatte der Deutschen Presse-Agentur gesagt, seine Freistellung sei offiziell im Dezember 2000 abgesegnet worden. Damals war Fritz Behrens von der SPD Innenminister in NRW. Nach Wendts Angaben war auch Jäger informiert. Jäger wies dies am Donnerstag zurück. Er sei erstaunt über Wendts Äußerungen. Wendt sei ab 1. Januar 2001 in Teilzeit gewesen, sagte Nebe. Dass er damals seine Arbeitszeit reduziert habe, sei ein Indiz dafür, dass er eben nicht freigestellt worden sei.

Aus den Reihen der CDU wurde der Verdacht geäußert, Jäger habe sich Wendts Wohlwollen gesichert, in dem er seine Bezahlung weiterlaufen ließ: "Wendt hat sie bei jeder Gelegenheit in Schutz genommen." Jäger warnte den CDU-Abgeordneten Werner Lohn: "Wenn sie ihre Unterstellung wiederholen, ich hätte davon gewusst, bekommen wir ein Problem miteinander."

Der Gewerkschafter Wendt war öffentlich in die Kritik geraten, nachdem er vor laufender Kamera geleugnet hatte, eine Besoldung als Hauptkommissar zu erhalten - und somit als Arbeitnehmervertreter ein Gehalt von seinem Arbeitgeber zu beziehen, obwohl er die vergütete Tätigkeit als Hauptkommissar nicht oder nur in einem nach eigenen Angaben "besonderen Beschäftigungsverhältnis" ausübt. Später hatte er die Lüge eingestanden. Die DPolG hatte sich danach hinter Wendt gestellt, der Beamtenbund hatte sich hingegen distanziert.

Das NRW-Innenministerium hat inzwischen ein Disziplinarverfahren gegen Wendt eingeleitet. In der Untersuchung geht es um Nebeneinkünfte von mehr als 77 000 Euro, die der Gewerkschafter unter anderem durch einen Posten im Aufsichtsrat der Axa-Lebensversicherung und der Immobilienfirma BTA erhalten haben soll. Wendt wird vorgeworfen, sich für seine Nebentätigkeiten keine Genehmigung eingeholt zu haben.

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