Debatte um Spenderherz:Herzkranker Junge in der Türkei gestorben

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  • Der schwerkranke Muhammet ist in der Türkei gestorben. Sein Fall hatte eine emotionale Debatte um die Vergabe von Spenderorganen ausgelöst.
  • Die Eltern hatten erfolglos versucht, in Deutschland eine Herztransplantation zu erreichen.
  • Da der Junge einen schweren Hirnschaden erlitt, hatte die Uniklinik Gießen sich geweigert, ihn auf die Warteliste zu setzen. Ein Gericht hatte den Ärzten Recht gegeben.

Muhammet stirbt in der Türkei

Nach einem monatelangen vergeblichen Kampf um ein Spenderherz ist der schwerkranke Muhammet in der Türkei gestorben. Der Zweijährige sei bereits am Mittwoch in einem Krankenhaus in Istanbul den Folgen seiner Erkrankung erlegen, teilte der Anwalt der Familie mit.

Die Eltern des Jungen hatten erfolglos versucht, in Deutschland eine Herztransplantation zu erreichen. Da der Junge auch einen schweren Hirnschaden hatte, hatte die Uniklinik Gießen sich geweigert, ihn auf die Warteliste für ein Spenderorgan zu setzen. Das Landgericht Gießen hatte dem Krankenhaus Recht gegeben.

Warum der Junge kein Spenderherz bekam

Der Fall hatte viele Menschen in Deutschland und der Türkei bewegt und eine emotionale Debatte um die Vergabe von Spenderorganen ausgelöst. Die Gießener Ärzte hatten das todkranke Kind im März zunächst aus Istanbul an das hessische Universitätsklinikum kommen lassen, um ihm ein Spenderherz zu transplantieren.

In der Türkei hatte die Familie dafür 400 000 Euro an Spendengeldern für die Operation gesammelt. Doch kurz vor der Abreise erlitt Muhammet einen Herzstillstand und in der Folge eine Hirnschädigung.

Gericht sah keine Diskriminierung

Die Eltern wollten daraufhin mit einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass ihr Sohn doch noch auf die Liste für ein Spenderherz kommt. Der Anwalt der Familie erklärte damals, der Prozess habe über den Einzelfall hinaus Bedeutung: Nach welchen Kriterien Organe verteilt werden, habe der Gesetzgeber bislang nur unzureichend geregelt. Der Hirnschaden des Jungen ändere nichts an seinem Anspruch auf einen Wartelistenplatz.

D as Landgericht Gießen sah das anders. Das Hindernis für eine Organtransplantation stelle nicht die Hirnschädigung an sich dar, sondern die hieraus resultierenden erhöhten Operationsrisiken, erklärten die Richter. Es sei keine Diskrimierung wegen der Behinderung des Jungen gegeben.

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