Campingplatz-Mord:"Er wollte nicht auf sie verzichten"

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Der Campingplatz-Mörder von Cuxhaven ist schuldfähig. Er hat seine Ex-Partnerin und deren Freundin erstochen und die Tat gestanden.

"Es war keine typische Affekttat. Es liegt keine tiefgreifende Bewusstseinsstörung vor", sagt der Psychiater im Stader Landgericht. Der junge Mann, der vor Gericht steht, hat seine Ex-Freundin und deren Freundin auf einem Campingplatz in Cuxhaven erstochen. Während einer früheren Vernehmung hat Thomas H. gesagt, er habe die Frau zurückhaben wollen. Als sie ihn dann aber als "blöden Ossi" beschimpft habe, der es im Bett nicht bringe, sei er ausgerastet.

Der psychiatrische Gutachter stuft den wegen Mordes und Totschlags an seiner Ex-Freundin und deren Freundin angeklagte Thomas H. als schuldfähig ein. (Foto: Foto: dpa)

Thomas H. hatte bereits gestanden, Ende August seine 27 Jahre alte Ex-Freundin und deren Bekannte erstochen zu haben.

Der 30-Jährige sei ein unsicherer Mann, der Auseinandersetzungen aus Angst, verlassen zu werden, gescheut habe, so der Gutachter. Er sei emotional und sexuell auf seine Ex-Freundin fixiert gewesen. "Er wollte nicht auf sie verzichten." Der Gutachter stuft den Angeklagten als schuldfähig ein.

Nach der Aussage des Psychiaters beantragte die Verteidigung am Mittwoch ein weiteres Gutachten, um nachzuweisen, dass Thomas H. eingeschränkt schuldfähig war. Dies wurde vom Gericht abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft hat für die tödlichen Messerstiche bei dem Beziehungsdrama auf einem Cuxhavener Campingplatz eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Sie wertet das Verbrechen an zwei jungen Frauen als Mord und Totschlag. Strafverschärfend sei die "erhebliche Brutalität" der Tat, sagte die Staatsanwaltschaft bei ihrem Plädoyer.

Die Verteidigung ist hingegen der Meinung, dass die Tat als Totschlag zu werten ist. Ein Strafmaß forderte die Anwältin des 30 Jahre alten Angeklagten bei ihrem Plädoyer vor dem Stader Landgericht nicht.

Das Urteil soll am 1. Februar gesprochen werden. In einem Vergleich einigte man sich bereits darauf, dass der Angeklagte den Familien der Opfer insgesamt rund 100.000 Euro Schmerzensgeld zahlen soll. "Ich würde die Tat am liebsten ungeschehen machen, doch ich kann es nicht und das tut mir unendlich eid", sagte der Angeklagte zitternd unter Tränen, als er sein Recht auf das letzte Wort nutzte.

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