Busunglück in Berlin mit 14 Toten:Bewährungsstrafe für Unfall-Verursacherin

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14 Menschen kamen bei dem schweren Unfall im Herbst 2010 in Berlin ums Leben. Nach einem Fahrfehler kollidierte das Auto einer Frau am Schönefelder Kreuz mit einem Reisebus - dieser prallte gegen einen Brückenpfeiler. Nun wurde die Fahrerin des Wagens verurteilt.

Die Verursacherin des tödlichen Busunglücks in Berlin im September 2010 ist vom Landgericht Potsdam zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Kammer verhängte wegen fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Im September 2010 verunglückte der polnische Reisebus nach einer Kollision mit einem PKW. Die Fahrerin wurde nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. (Foto: dapd)

Laut Anklage war die 38-Jährige am 26. September 2010 zu schnell auf die Autobahn 10 am Schönefelder Kreuz aufgefahren und ins Schleudern geraten. Ihr Auto kollidierte mit einem polnischen Reisebus, der gegen einen Brückenpfeiler prallte. Bei dem Unglück und später im Krankenhaus starben 14 Menschen. Mehr als 30 Personen wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Bei der Urteilsbegründung verlas die Vorsitzende Richterin die Namen aller Toten.

Angeklagte macht Erinnerungslücken geltend

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer von einem "unbewusst fahrlässigen Verhalten" gesprochen und eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie eine Geldauflage von 1000 Euro gefordert. Die Freiheitsstrafe solle für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Für die Anklagevertretung waren die Gutachten zweier Sachverständiger ausschlaggebend, die von einem Fahrfehler und einem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch die Angeklagte ausgingen.

Die 38-Jährige hatte angegeben, sich an das Unfallgeschehen nicht mehr erinnern zu können. Ihr Verteidiger verzichtete in seinem Plädoyer auf ein konkretes Strafmaß für seine Mandantin - und bat die Kammer darum, "im Zweifel für die Angeklagte" zu entscheiden.

Der Anwalt des Busfahrers, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, hatte auf eine Haftstrafe von zwei Jahren plädiert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Er forderte zudem ebenfalls eine Geldauflage. Das Gericht entlastete den Busfahrer zum Prozessende vollständig: Ihm sei "kein Mitverschulden anzulasten", hieß es.

© Süddeutsche.de/dapd/dpa/sks - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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