Bodenfelder Doppelmord:Zeugen belasten Angeklagten

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Im Prozess um den Mord an der 14-jährigen Nina und dem 13-jährigen Tobias aus Bodenfelde schildert ein Zeuge Details vom Tatabend.

Der mutmaßliche Doppelmörder von Bodenfelde konnte nach Aussagen eines Zeugen mit Ablehnung nicht umgehen."Wenn Jan O. bei Mädchen und Frauen abgelehnt wurde, ist er immer sofort sehr sauer geworden und hat sie übel beschimpft", sagte der Mann vor dem Landgericht in Göttingen.

Ein von der Polizei angebrachtes Absperrband markiert auf einem Grundstück in Bodenfelde den Fundort von Nina und Tobias. Zeugenaussagen zufolge soll Jan O. sich zu jungen Mädchen hingezogen gefühlt haben. (Foto: dapd)

Jan O. soll im November vergangenen Jahres im niedersächsischen Bodenfelde die 14-jährige Nina und den 13-jährigen Tobias erstochen haben. Vor Gericht war bereits das 19-seitige schriftliche Geständnis verlesen worden. Darin schildert der Angeklagte grausame Details seiner Verbrechen. Einem Gutachten zufolge war der Angeklagte zum Zeitpunkt der Morde nur eingeschränkt steuerungsfähig.

Vor der Tötung der 14-jährigen Nina hätten die beiden am Busbahnhof in Bodenfelde gesessen. Jan O. habe sich ein Bier gekauft, anschließend unterhielten sich die beiden auf einer Bank. Einen alkoholisierten Eindruck habe der mutmaßliche Täter nicht gemacht, sagte der Zeuge. Allerdings wirkte er auf ihn "verwahrlost und orientierungslos".

Als sich zwei 13 bis 14 Jahre alte Mädchen zu ihnen setzten, habe der Angeklagte gesagt, "die sind aber süß". Die Mädchen seien davongelaufen. Generell habe er sich oft zu jüngeren Mädchen hingezogen gefühlt. "Aber er ist ja auch noch nicht so wirklich weit", sagte der Zeuge.

Der Angeklagte soll öfter junge Mädchen angesprochen haben. Jan O. habe ihnen Bier und Zigaretten angeboten, sagten Zeuginnen vor Gericht aus. Der mutmaßliche Täter forderte sie demnach auf, ihn zu begleiten. Diese Annäherungsversuche sollen vor der ersten Tat und auch Tage danach passiert sein.

Jan O. wird möglicherweise im Prozess noch selbst aussagen. Zunächst sei ein Gespräch mit einem Sachverständigen vorgesehen. Anschließend werde sich sein Mandant entscheiden, ob er über sein schriftliches Geständnis hinaus persönlich noch weitere Angaben mache, sagte sein Anwalt.

Mithilfe des Sachverständigen will das Gericht vor allem den Wahrheitsgehalt des Geständnisses überprüfen. Das Urteil wird voraussichtlich am 25. Mai gesprochen.

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