Berlin:Retter beim Reanimieren gestört

  • Ein Mann hat vergangenen November die Wiederbelebung eines kleinen Jungen behindert, weil der Rettungswagen sein Auto zugeparkt hatte.
  • Da er aus Egoismus gehandelt habe, verurteilte das Amtsgericht Tiergarten ihn nun zu einer Geldstrafe.

Im November 2017 waren Rettungskräfte im Stadtteil Berlin-Moabit gerade dabei, ein 18 Monate altes Kleinkind wiederzubeleben, als sie von einem wütenden Autofahrer gestört wurden. Der 23-jährige Mann ärgerte sich darüber, dass die Sanitäter mit dem Krankenwagen sein Auto blockierten. "Verpisst euch, ich muss zur Arbeit", soll er Medienberichten zufolge geschrien haben.

Als die Rettungskräfte auf die Notsituation des kleinen Jungen hinwiesen, schlug er gegen den Seitenspiegel des Rettungswagens. Den Berichten zufolge soll er weiter getobt haben: "Mir doch egal, wer hier gerade reanimiert wird."

Für sein Verhalten wurde der Mann nun vom Amtsgericht Berlin zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Der 23-Jährige habe aus Egoismus gehandelt, begründete das Amtsgericht Tiergarten sein Urteil. Der Angeklagte hatte zuvor gestanden.

Er erkenne sich in seinem damaligen Verhalten nicht wieder, erklärte der Mann. Vor Ort habe er "nicht wahrgenommen, worum es geht" und seine Wut an dem Einsatzwagen ausgelassen. Er sei froh, dass das Kleinkind gerettet werden konnte. Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe bereits im Vorfeld des Prozesses 2000 Euro an die Eltern des Kindes gezahlt.

Wegen Behinderung hilfeleistender Personen und gemeinschädlicher Sachbeschädigung verhängte das Gericht eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Unter Einbeziehung von zwei früheren, nicht genannten Verurteilungen bildete das Gericht allerdings eine Gesamtstrafe von 20 Monaten Haft auf Bewährung.

© SZ.de/dpa/huju - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Virales Video
:Schocktherapie für Gaffer

Ein Video über drei junge Gaffer bekommt derzeit bei YouTube jede Menge Aufmerksamkeit. Das Thema wird so realitätsnah aufbereitet, dass sich die Zuschauer fast selber wie Voyeure fühlen.

Von Xaver Bitz

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: