Gerichtsprozess:Lebenslange Haftstrafe für Ayleens Mörder

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Der Angeklagte Jan P. wurde wegen des Mordes an der 14-jährigen Schülerin Ayleen zur Höchststrafe verurteilt. (Foto: Boris Roessler/dpa)

In einem sozialen Netzwerk lernte Jan P. die erst 14 Jahre alte Schülerin Ayleen kennen, er verschleppte und tötete sie. Jetzt muss der 30-Jährige für lange Zeit ins Gefängnis. Eine vorzeitige Entlassung ist ausgeschlossen.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg hat das Landgericht Gießen den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Richter sah es als bewiesen an, dass der 30 Jahre alte Jan P. im Juli des vergangenen Jahres die Schülerin erwürgt hat. Zudem stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Jan P. musste sich in dem Prozess unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung und Nötigung verantworten. Der 30-Jährige hatte die Schülerin in einem sozialen Netzwerk kennengelernt. Er hatte immer wieder Nacktfotos von der 14-Jährigen gefordert, sie damit unter Druck gesetzt und auch gedroht, sich umzubringen oder ihren Familienmitgliedern etwas anzutun. Im Juli vergangenen Jahres hat er Ayleen aus ihrem Heimatort Gottenheim nahe Freiburg verschleppt, in ein Waldstück nahe Langgöns im Landkreis Gießen gebracht und dort versucht, sie zu vergewaltigen. Schließlich erwürgte er die 14-Jährige und versenkte ihre Leiche in einem See. In einer von seinem Verteidiger vorgelesenen Erklärung hatte Jan P. angegeben, Ayleen habe ihn provoziert und beleidigt, deshalb sei er wütend geworden und habe sie getötet.

Der Fall gilt auch als Beispiel für das sogenannte Cybergrooming, also die Anbahnung sexualisierter Kontakte mit Minderjährigen über das Internet.

Bereits als Jugendlicher war Jan P. wegen eines Sexualdelikts verurteilt worden und jahrelang in einer forensischen Psychiatrie untergebracht. Dieser Maßregelvollzug habe nichts gebracht, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger und hatte vor Gericht Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert. Die Verteidiger hatten in ihrem Plädoyer die besondere Schwere der Schuld zurückgewiesen, weil dem 30-Jährigen eine versuchte Vergewaltigung und ein sexuelles Motiv der Tat nicht nachzuweisen seien.

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SZ PlusGetötete Schülerin aus Gottenheim
:Als ginge ihn das alles nichts an

Jan P. hat die 14 Jahre alte Ayleen in einem sozialen Netzwerk angeschrieben, unter Druck gesetzt und getötet. Die Tat hat er gestanden, über das Warum sagte er im Prozess kein Wort. Nun muss er für lange Zeit ins Gefängnis.

Von Gianna Niewel

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