Attacke auf 14-Jährige in Wilhelmshaven:Haftstrafen für Jugendliche nach brutalem Überfall

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  • Nach der brutalen Misshandlung einer 14-Jährigen in Wilhelmshaven sind zwei 17-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen verurteilt worden.
  • Andere Jugendliche hatten den Überfall mit Handys gefilmt, waren aber nicht eingeschritten. Gegen neun Zuschauer wurden Ermittlungen eingeleitet.

Nach der brutalen Misshandlung einer 14-Jährigen in Wilhelmshaven sind zwei 17-Jährige zu Jugendstrafen von drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Oldenburger Landgericht sah es am Montag als erwiesen an, dass der Junge und das Mädchen die 14-Jährige im Mai massiv ins Gesicht geschlagen und getreten hatten, als diese schon am Boden lag.

Die Tat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Andere Jugendliche hatten den Überfall mit Handys gefilmt, waren aber nicht eingeschritten. Die Videos tauchten später im Internet auf. Daraufhin verabredeten sich etwa 40 junge Leute über soziale Netzwerke, um einen der Verdächtigen in seinem Haus aufzusuchen. Die Polizei musste die Versammlung auflösen.

Ermittlungen gegen Zuschauer

Gegen neun Zuschauer der brutalen Misshandlungen wurden Ermittlungen eingeleitet. Oberstaatsanwältin Frauke Wilken sagte, es werde noch geprüft, ob sie sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht haben oder ob sie gar an der Tat beteiligt waren. Möglicherweise werde es weitere Anklagen geben. Gewalttaten von Jugendlichen wurden in der Vergangenheit immer wieder gefilmt und ins Internet gestellt - meist von den Tätern selbst.

Das Opfer hatte nach dem Angriff im Krankenhaus behandelt werden müssen. Nach Auffassung des Vorsitzenden Richters hätte die Gewalteinwirkung lebensgefährlich sein können. Nur durch Zufall habe das Opfer keine schwereren Folgen davongetragen. Eine Tötungsabsicht habe den Tätern aber nicht nachgewiesen werden können, sagte ein Gerichtssprecher nach der nichtöffentlichen Urteilsverkündung.

Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

Verurteilt wurden sie deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung, angeklagt waren die beiden wegen versuchten Totschlags. Die Täter und ihr Opfer kannten sich. Nach den Schlägen und Tritten stahl das 17-jährige Mädchen dem Opfer sein Handy, weswegen sie auch wegen Raubes verurteilt wurde. Beide Täter sind nach Angaben des Gerichtssprechers vorbestraft, aber nur der Junge wegen Gewaltdelikten. Die Kammer geht bei der Jugendlichen aufgrund einer jugendpsychiatrischen Diagnose von einer verminderten Steuerungsfähigkeit aus.

Die Haftbefehle wurden unter Auflagen zunächst außer Vollzug gesetzt. Die beiden Verurteilten kamen deshalb zunächst auf freien Fuß. Nach Angaben des Gerichtssprechers treten die beiden ihre Strafe an, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

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