Zonen statt Ringe:Zweigleisig ins neue Tarifsystem

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Auch nach dem Start der MVV-Reform am Sonntag bleiben viele Fahrkarten zunächst weiter gültig. Die wichtigsten Übergangslösungen im Überblick

Von Andreas Schubert

Von diesem Sonntag, 15. Dezember, an, gilt im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) eine neue Tarifstruktur. Aus 16 Ringen und vier Zonen werden nun sieben Tarifzonen. In einer Übergangsphase werden Fahrkarten des bisherigen und des neuen Tarifs parallel im Umlauf sein. Um den Fahrgästen die Umstellung zu erleichtern, hat der MVV Übergangsregelungen gefunden. Ein Überblick:

Für Abos gilt grundsätzlich, dass die Umstellung automatisch erfolgt. Chipkarten werden im Hintergrund umgestellt und müssen nicht ausgetauscht werden, Papierfahrkarten werden mit der Post zugestellt. Da sich die alten und neuen Geltungsbereiche zum Teil deutlich unterscheiden, sollten Abo-Kunden ihren Geltungsbereich überprüfen und, falls nötig, über die Kundenportale oder die Kundencenter der Verkehrsunternehmen anpassen lassen. Unter dem Weblink tarifcheck.mvv-muenchen.de lässt sich der neue Geltungsbereich einfach online prüfen. Wer etwa eine Isarcard 9 Uhr hat, mit der er regelmäßig zwischen Starnberg und München unterwegs ist, brauchte bisher eine Karte für das Gesamtnetz. Unternimmt der Kunde nichts, wird das Abo automatisch auf den Geltungsbereich M-6 umgestellt. Wem aber ein Ticket für die Strecke Starnberg - München genügt, der kann es für die Tarifzonen M-2 anpassen lassen - und spart sich so zwölf Euro.

Den kompletten Streckenplan finden Sie hier. (Foto: N/A)

Eine weitere Regelung, die der MVV kurzfristig getroffen hat, betrifft Nutzer von Monatskarten, die auf bestimmte Ringe begrenzt waren. Wer schon vor dem 15. Dezember eine Karte für die Ringe eins und zwei hatte, darf bis zum Ablauf des Tickets in der gesamten M-Zone fahren. Der MVV verspricht, dass die Kontrolleure, seien sie von der Bahn oder der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), dies auch wissen. Bis zum 1. Januar sollten dann alle Abonnenten ein neues Ticket mit dem neuen Geltungsbereich bekommen. Abos mit jährlicher Zahlung, die billiger werden, erhalten automatisch eine anteilige Rückerstattung des zu viel bezahlten Betrags. Diese erfolgt voraussichtlich im Februar. Auch bereits entwertete Drei-Tages-Karten, die City-Tour-Card und die München Card bleiben bis zu ihrem Ablauf über den 15. Dezember hinaus gültig. Im Vorverkauf erworbene Einzelfahrkarten, Single-Tageskarten und Gruppen-Tageskarten werden ungültig. Noch bis zum 31. März 2020 gelten jedoch die Einzelkarte Kind, die Einzelfahrkarte Kurzstrecke und die Streifenkarte. Jugendliche von 15 bis 21 Jahren müssen aber bereits die neue Streifenkarte U21 benutzen, wenn sie weiterhin verbilligt fahren wollen. Nur noch einen Streifen auf der normalen Streifenkarte zu stempeln, reicht nicht mehr aus.

Auch für die Abonnenten der bisherigen Seniorenkarte Isarcard 60 gibt es eine Übergangsregelung. Sie dürfen das Angebot weiterhin nutzen, die Sperrzeit von sechs bis neun Uhr unter der Woche (außer während der Schulferien) gilt dabei nach wie vor. Nutzer der neuen Isarcard 65 können jederzeit mit ihrem Ticket fahren. Bis zum 14. Januar 2020 setzt der MVV die Sperrzeit allerdings aus. Das neue Ticket, das die bisherigen Abonnenten der Isarcard 60 vom 1. Januar an brauchen, heißt "IsarCard-65-Übergang". Für Fahrten während der Sperrzeit sind Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs zu kaufen; das bisherige "Zustempeln" in der Sperrzeit mit der halben Streifenanzahl pro Tarifzone mit der Streifenkarte ist nicht mehr möglich. 60- bis 64-Jährige müssen nun zwei Streifen pro Zone entwerten, was für so manchen noch berufstätigen Pendler, der bisher von der Vergünstigung profitierte, aufs Jahr gerechnet deutliche Mehrkosten bedeutet.

Für die Inhaber des München-Passes gilt: Die bisher gekauften besonderen MVV-Tageskarten der Landeshauptstadt München mit dem Zusatz "mit München-Pass" auf der Vorderseite und dem Gültigkeitsaufdruck "bis 31.03.2020" können so lange in den neuen Geltungsbereichen aufgebraucht werden. Beim Aufdruck Innenraum ist dies die Zone M. Beim Aufdruck Gesamtnetz ist dies die Zone M-6.

Im Zusammenhang mit der Tarifreform muss der bisherige München-Pass für den Kauf der Isarcard S (Sozialticket) ab Januar 2020 ausgetauscht werden. Der Kauf der Monatskarte kann nur mit einer neuen Kontrollnummer (Ticketcodierung) erfolgen, die gleichzeitig auch die neue Passnummer ist. Den neuen München-Pass gibt es ab 16. Dezember bei den Sozialbürgerhäusern und beim Amt für Wohnen und Migration. Wer bereits vor der Neuausgabe der Pässe eine neue Isarcard S kaufen möchte, bekommt dort auch einen Aufkleber für den alten München-Pass, auf dem die neue Kontrollnummer steht.

© SZ vom 14.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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