Wolfratshausen:Teurer Blechschaden

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Mann nach Unfallflucht sechs Monate ohne Führerschein

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Ein Blechschaden ist schnell passiert - nur sollte man als Autofahrer dann besser stehen bleiben und den Vorfall aufklären anstatt weiterzufahren. Sonst kann es wie für einen 71-jährigen Rentner aus dem Landkreis teuer werden. Im vergangenen Januar hatte der Mann in die Tiefgarage fahren wollen. Beim Abbiegen erwischte er allerdings ein am Straßenrand geparktes Fahrzeug. Der Rentner stellte seinen Wagen trotzdem ohne Anzuhalten einfach in der Garage ab. Dafür bekam er vom Amtsgericht Wolfratshausen einen Strafbefehl aufgebrummt und hat seit Ende März keinen Führerschein mehr. Weil er Einspruch gegen die Strafe eingelegt hatte, wurde am Montag nun aber vor dem Wolfratshauser Amtsgericht öffentlich verhandelt. Der Richter verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 2000 Euro (40 Tagessätze á 50 Euro) und sechs Monaten Fahrverbot.

7211 Euro Schaden hat der Rentner laut Anklage verursacht. Der Mann hat die Reparaturkosten inzwischen beglichen. Der Maschinenschlosser wollte am 11. Januar gegen 20.15 Uhr in seine Tiefgarage einbiegen, als er das Fahrzeug touchierte. Wie er schilderte, habe er zu weit nach links ausgeholt und das Auto einfach nicht gesehen. Anschließend sei er in seine Wohnung gegangen. Dort habe er vom Balkon geschaut. Das angefahrene Auto sei weg gewesen. "Es tut mir leid, dass das so passiert ist." Der Verteidiger sagte, dass sich sein Mandant seinen "Aussetzer" nicht erklären könne. Der Mann sei gesetzestreu. Seinem Mandanten sei die persönliche Freiheit wichtig, um etwa seine Lebensgefährtin außerhalb des Wohnorts besuchen zu können. Seinen Führerschein wolle er so schnell wie möglich zurück.

Der Verteidiger hatte den Einspruch gegen den Strafbefehl nur auf die Rechtsfolgen beschränkt, um das Strafmaß zu reduzieren. "Es geht um den Führerschein", betonte der Rechtsanwalt. Eine Fahrerlaubnis zu haben, sei gerade im Rentenalter wichtig. Vor mehr als drei Monaten habe sein Mandant nun schon den Führerschein abgegeben. "Nochmal drei Monate, dann ist es gut."

Darauf ging Richter Helmut Berger ein. Mit der Höhe der Geldstrafe blieb er genau in der Mitte zwischen den von der Staatsanwältin geforderten 2500 Euro und den vom Verteidiger beantragten 1500 Euro. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft, einsichtig und habe den Schaden bezahlt. "Ich bin der Meinung, dass es kein Führerscheinentzug sein muss", sagte der Richter. Damit hätte der Rentner seinen Führerschein nach Ablauf der Frist neu beantragen müssen. Mit dem ausgesprochenen Fahrverbot bekommt er den Führerschein ohne Auflagen wieder.

© SZ vom 15.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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