Wolfratshausen:Sorge um den Stadtkern

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Abriss des Isarkaufhauses nur unter strengen Auflagen möglich

Von Matthias Köpf, Wolfratshausen

Das seit mehr als zwei Jahren leer stehende ehemalige Isarkaufhaus am Wolfratshauser Untermarkt darf aus denkmalrechtlicher Sicht zu großen Teilen abgerissen werden. Das Landratsamt hat dafür nach Rücksprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege inzwischen die Erlaubnis erteilt, wie Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW) am Mittwochabend im Bauausschuss berichtete. Diese Erlaubnis bezieht sich allerdings nur auf das Denkmalrecht und ist noch keine baurechtliche Entscheidung über einen Abbruchantrag, den die Eigentümerin auch noch gar nicht gestellt hat. Zudem ist sie an Bedingungen geknüpft, die einen Neubau an der Stelle sehr viel schwieriger machen.

So verlangen die amtlichen Denkmalschützer vor einem Abriss fertige Pläne für einen Neubau, der sich in den historischen Stadtkern einfügen muss. Denn die Marktstraße steht als ganze unter Ensemble-Schutz, Eingriffe in die Fassaden dürfen das Stadtbild nicht verschlechtern. Eine noch weit gravierendere Einschränkung für alle Neubau-Pläne, wie sie im vergangenen Jahr die Stadträte beschäftigt haben, ist allerdings die klare Forderung der Denkmalschützer, die Fassade und das Dach der Hausnummer 11 zu erhalten. Denn das einstige Kaufhaus besteht aus ursprünglich drei Häusern. Während die Nummern 7 und 9 in den 1960er Jahren so umgestaltet wurden, dass ihnen die Denkmalschützer kaum eine Träne nachweinen würden, verfügt die Nummer 11 noch über ihre historische Fassade mit einem Schweifgiebel und auch noch über ihr altes Dach.

Muss diese Fassade erhalten bleiben, so erschwert dies das Vorhaben, über alle drei Hausnummern hinweg einheitliche Ebenen mit größeren Raumhöhen zu schaffen. Vor allem aber kann damit das Dr.-Happ-Gassl nicht verbreitert werden, das sich entlang der seitlichen Fassade zum Bergwald zieht. In seiner historischen - und gegenwärtigen - Breite kann das Gässchen aber nicht als Zufahrt zu einer rückwärtigen Tiefgaragen-Rampe dienen, wie es sich die Eigentümerin und die Räte erhofft haben. Eine Tiefgarage würde nötig, weil mit einem Abriss des Hauses auch die zwar nicht tatsächlich, aber verwaltungsrechtlich vorhandenen Autostellplätze verloren gingen. Der Bau einer Tiefgarage am Fuß des von sehr viel Wasser durchströmten Hangs wäre ohnehin mit einem enormen Aufwand verbunden.

© SZ vom 06.02.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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