Wolfratshausen:Alles im grünen Bereich

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Das Landratsamt sieht das Grundwasser nicht durch den Golfplatz gefährdet.

Von Matthias Köpf

Die grüne Kreisrätin Lucia Schmidt hat vom Landratamt eine Antwort auf ihre Anfrage von Mitte Juli erhalten, die das Verhältnis zwischen dem Wolfratshauser Wasserschutzgebiet und dem teilweise darin liegenden Golfplatz Bergkramerhof zum Thema hatte. Obwohl die gültige Schutzgebietsverordnung in der engeren Schutzzone alle Sportveranstaltungen verbietet, können laut der Antwort des Landratsamts "hier jedoch Golfveranstaltungen stattfinden", weil das Grundwasser sehr tief und unter Schichten mit hoher Filterwirkung im Boden liege. Dass in diesem Schutzgebiet nach der Verordnung vom 7. Januar 2008 keine Sportanlagen errichtet oder erweitert werden dürfen, ist aus Sicht des Landratsamts ebenfalls kein Argument gegen den Golfplatz Bergkramerhof, denn dieser wurde schon 1993 angelegt und 1997 erweitert.

Ähnliches gilt der Behörde zufolge für das Anlegen von Wegen und Straßen oder für das ebenfalls verbotene Aufgraben oder Zuschütten von "Erdaufschlüssen" wie Sandbunkern und Teichen. Solche Eingriffe seien dem Landratsamt seit Erlass der Verordnung von 2008 nicht bekannt geworden, heißt es aus der Tölzer Behörde. Beim schon länger zurückliegenden Bau des Golfplatzes waren nach Angaben des Wolfratshauser Wassermeisters Tobias Deißer für Abschläge und Grüns großflächig die oberen Erdschichten abgetragen und stattdessen nach unten mit Folien abgedichtete Wannen angelegt worden, um kontrollierte Wuchsbedingungen für den Rasen zu schaffen.

Für den Golfplatz lägen Baugenehmigungen vor, heißt es aktuell vom Landratsamt, das für diese Genehmigungen ebenso zuständig war und ist wie für die Festsetzung des Wasserschutzgebiets. In den Genehmigungsverfahren für den Golfplatz seien "die gesetzlichen Anforderungen geprüft und die Maßgaben der Fachbehörden festgelegt" worden, lautet eine Antwort auf Schmidts Fragen. Als der Golfplatz genehmigt wurde, galt noch die alte Schutzgebietsverordnung vom 21. November 1985. Die hatte ein kleineres Schutzgebiet definiert, das aber auch damals schon Flächen des späteren Golfplatzes umfasste. Heute liegen ein Abschlag und ein Grün in der engeren und große Teile des Platzes in der weiteren Schutzzone.

Die Vorschriften und Verbote, die in der aktuellen Schutzgebietsverordnung für den Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln aufgelistet sind, gelten laut Landratsamt nur für "landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Nutzungen". Für einen Golfplatz hat die Behörde in ihrer 2008 erlassenen Schutzgebietsverordnung demnach keine speziellen Regelungen getroffen, die über das Pflanzenschutzgesetz hinausgingen - obwohl es in dem Schutzgebiet zu der Zeit schon seit vielen Jahren einen solchen Golfplatz gab.

Die Betreibergesellschaft der Anlage hat dem Landratsamt nach dessen Angaben inzwischen mitgeteilt, 2012 und 2013 im Schutzgebiet keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt zu haben. Welche Stoffe auf der Anlage gelagert seien, werde geprüft, ebenso ein von der Betreibergesellschaft mittlerweile eingereichter "Antrag auf Neuerteilung einer Ausnahmegenehmigung". Die Wolfratshauser Grünen haben zu diesen Antworten des Landratsamts für die kommenden Tage eine Stellungnahme angekündigt.

© SZ vom 06.08.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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