Wohnen  in Bad Tölz:Gericht bestätigt Bebauungsplan

Stadt Bad Tölz gewinnt Rechtsstreit um Wohnbebauung Kogelweg II

Die Stadt Bad Tölz hat im Streit um den Bebauungsplan "Kogelweg II" einen Sieg errungen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies vor wenigen Tagen in einer Eilentscheidung alle Punkte der Anklage zurück und entschied im Sinne der Stadt. Kurz vor Weihnachten wurde der Beschluss der Stadtverwaltung zugestellt.

Gegen die Wohnbaupläne am Rande des Tölzer Kurviertels hatte es etliche Einwände gegeben. Am Kogelweg plant ein regionaler Unternehmer zehn Mitarbeiterwohnungen, die die Stadt über einen städtebaulichen Vertrag als solche gesichert hat. Kritisiert wurden vor allem die Folgen für die Verkehrssituation und auch die Höhe der neuen Doppelhäuser, die mit ihrem First wegen einer Hanglage über die sonstige Bebauung hinausragen. Mit der Entscheidung des VGH können diese nun realisiert werden.

"Diese Entscheidung des VGH ist in zweifacher Hinsicht erfreulich", sagt Bürgermeister Ingo Mehner (CSU): "Die juristische Bestätigung, dass unsere Verwaltung in dem Verfahren korrekt gearbeitet hat und einen wasserfesten Bebauungsplan aufgestellt hat, ist sehr gut." Noch viel wichtiger sei in meinen Augen aber, "dass mit dieser Entscheidung nun weiterer günstiger Wohnraum in Bad Tölz geschaffen werden kann." Mit diesem Bebauungsplan und den Satzungsbeschlüssen "Hintersberg II" und "Isarleitenweg" habe Tölz heuer an verschiedenen Stellen die baurechtliche Voraussetzung geschaffen, dass der so dringend benötigte Wohnraum geschaffen werden kann, sowohl in Form von Einfamilienhäusern als auch Geschosswohnungsbau. Das Thema Wohnen sei in der Kur-stadt damit zwar nicht abschließend geklärt. "Aber es ist ein guter Schritt in die richtige Richtung", schließt Mehner.

© SZ vom 27.12.2021 / cjk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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