Wackersberger Rechtsstreit:Ungeklärte Lage

Lesezeit: 2 min

Abriss des "Malerhäusls" bleibt juristisch umstritten

Von Benjamin Engel, Wackersberg

Die Rechtsstreitigkeiten um das abgerissene "Malerhäusl" am Buchberg dauern an. Jüngst hatte der Rechtsanwalt des Eigentümers bekräftigt, dass die Mauern des früheren Atelierhauses seinem Mandanten bei den Bauarbeiten buchstäblich unter den Händen zusammengebrochen seien. Daher habe der Eigentümer das mehr als 100 Jahre alte Gebäude abreißen und einen Rohbau errichten lassen. Dieser ist für das Tölzer Landratsamt ein Schwarzbau, worüber seit Jahren prozessiert wird. Ein endgültiges Urteil steht noch aus.

Äußerst verärgert hat Heinz Hirz, wie der Rechtsanwalt des Eigentümers den Abriss begründet. "Es geht einfach nicht, das Haus abzubrechen und dies dann nachträglich mit mangelhafter Substanz zu begründen", sagt der Nachbar und Otterfinger Bauamtsleiter. Wenn der Rechtsanwalt des Eigentümers, Karl Schwab, behaupte, dass die Mauern des Malerhäusls seinem Mandanten unter den Händen zusammengebrochen seien, sei das falsch. Denn das Mauerwerk sei selbst im Hausinneren in den vorangegangenen Jahren nicht nennenswert beschädigt gewesen. Das habe er persönlich und fachlich so wahrgenommen.

Die Schäden am Mauerwerk kann sich Hirz nur erklären, weil unsachgemäß gebaut worden sei. Deshalb habe aber keine Einsturzgefahr bestanden. Die Wände und das Fundament des "Malerhäusls" seien viel zu stabil gewesen. Obendrein hätten Anwohner beobachtet, wie der Bauherr selbst oder beauftragtes Personal das Gebäude mit schwerem Gerät abgerissen hätten. Der Eigentümer hätte genügend Zeit gehabt, meint Hirz, um einen möglichen Abbruch mit dem Landratsamt rechtlich und technisch abzuklären. "Es erscheint daher aufgrund der jetzigen Sachlage zumindest nicht ganz ausgeschlossen, dass der Eigentümer den jetzigen Zustand bewusst herbeigeführt hat."

Anfang des 20. Jahrhunderts hatte Theodor Bohnenberger (1868-1941) das sogenannte Malerhäusl errichtet. Es diente dem Künstler als Atelier. Später baute die Familie das Gebäude aus und vermietete es. Der jetzige Eigentümer kaufte das Haus über ein Immobilienunternehmen. Rechtsanwalt Schwab ist überzeugt, dass sein Mandat unschuldig ist. "Aus unserer Sicht ist der Nachweis geführt, dass nicht sofort erkennbar war, in welch desolatem Zustand die Mauern waren", sagt er auf Nachfrage. Sein Mandant habe dafür ein Gutachten erstellen lassen. Demnach seien die Außenmauern vollkommen instabil gewesen und von alleine eingestürzt. "Das wird jetzt völlig verdrängt."

Von außen ist der marode Zustand nach Ansicht des Rechtsanwalts nicht erkennbar gewesen. Häufig stehe ein Haus gut da, solange das Dach noch darauf sei, sagt Schwab: "Ohne Dach verliert ein Gebäude die Grundstatik.". Zudem habe das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen seinem Mandanten signalisiert, dass einem Abriss und Wiederaufbau zugestimmt werden könnte.

Derzeit sind noch zwei Verfahren zum "Malerhäusl" offen. Daher reagiert das Landratsamt auf Nachfragen zurückhaltend. Behörden-Sprecherin Marlis Peischer bestätigt nur, dass dem Amt das Gutachten des Eigentümers vorliege. Allerdings könne sie sich nicht dazu äußern, ob das Landratsamt signalisiert habe, dass das "Malerhäusl" wieder aufgebaut werden dürfe. Eine mündliche Zusage sei aber ohnehin nicht rechtlich bindend. Das Landratsamt habe zu keinem Zeitpunkt einen Abbruch genehmigt. "Mit dem Abriss des Bestandsgebäudes entzog der Bauherr jedoch der erteilten Baugenehmigung den rechtlichen Boden", so schreibt die Landratsamts-Sprecherin.

Derzeit ragen am Buchberg nur unverputzte Ziegelmauern empor. Der neue Eigentümer hatte das "Malerhäusl" abgerissen und mit dem Rohbau begonnen. Die Gemeinde Wackersberg hatte genehmigt, das Haus um- und sogar etwas auszubauen. Im Sommer 2014 kontrollierte das Landratsamt die Baustelle. Die Kreisbehörde verhängte einen Baustopp und verlangte, den Neubau zu beseitigen.

Daraus hat sich ein langwieriger Rechtsstreit entwickelt. Im Mai 2017 hat das Verwaltungsgericht München entschieden, dass es sich um einen Schwarzbau handelt, der abzureißen ist. Dagegen hat der Eigentümer beim Bayerischen Verwaltungsgericht Berufungsantrag gestellt. Darüber ist aber noch nicht entschieden.

Ebenso wartet das Landratsamt auf einen Termin in einem zweiten Verfahren. Im November 2017 hatte die Kreisbehörde es abgelehnt, den Neubau nachträglich zu genehmigen. Auch dagegen hat der Eigentümer beim Verwaltungsgericht München geklagt.

© SZ vom 22.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: