Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht klärt die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen medizinische Maßnahmen gewünscht sind oder nicht. Dazu referiert an diesem Montag, 25. März, der Rechtsanwalt und langjährige Hospizbegleiter Alfred von Hofacker (19 Uhr bis 20.30 Uhr) in der Geschäftsstelle des Christophorus Hospizvereins Geretsried.
Vortrag in Geretsried:Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
© SZ vom 25.03.2019 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Lesen Sie mehr zum Thema