Verhandlung am Amtsgericht Wolfratshausen:Ein olfaktorischer Unterschied

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Im sogenannten "Geruchsstreit" um den Tölzer Kasladen in Bad Heilbrunn ist das Urteil gefallen. Das Geschäft ist nicht mit einem Supermarkt vergleichbar, die Nutzung wird deshalb untersagt

Von Claudia Koestler, Bad Heilbrunn

Der Tölzer Kasladen ist kein Supermarkt. Was für Laien vielleicht grundsätzlich logisch klingen mag, ist nun sogar juristisch geprüft und richterlich bestätigt. Denn die Frage, ob der überregional bekannte Laden mit Sitz in Bad Heilbrunn, der mehr als 200 lokale wie internationale Milchprodukte veredelt und verkauft, nicht doch mit einem Markt vergleichbar sein könnte, hat das Amtsgericht Wolfratshausen beschäftigt. Am Freitag verkündete die Richterin das Urteil: Sie untersagte die Nutzung der Immobilie für die Lagerung und Reifung von Käsespezialitäten und zog damit einen Schlussstrich unter den Streit um Geruchsbelästigung durch den Tölzer Kasladen.

"Wie der Name schon sagt, wird hier Käse verkauft, während ein Supermarkt eine wesentlich breitere Angebotspalette an Nahrungsmitteln und Waren abdeckt", sagte sie. Weil dieser eben fast ausschließlich Käse vorhalte, störe er mehr als ein Supermarkt, "wo die Waren ein olfaktorisches Gemisch ergeben".

Zu dem Streit vor dem Amtsgericht war es gekommen, weil der Tölzer Kasladen 2016 seinen namensgebenden Platz in der Kurstadt aufgegeben hatte und ins benachbarte Bad Heilbrunn gezogen war. Die Reifekammern, die Kasladen-Chef Wolfgang Hofmann noch in Tölz gehabt hatte, reichten nicht mehr aus. In Heilbrunn fand der Laden, der auch unter "Mein Affineur" firmiert, eine neue Bleibe in einem Gebäude, in dem zuvor ein Supermarkt gewesen war. Doch das Haus hat mehr Parteien: Über dem Laden und dem Lager gibt es drei Wohnungen. Die Nachbarn im Haus hatten sich daraufhin über den massiven Geruch beschwert und schließlich Klage wegen fehlender Nutzungsänderung eingereicht. Diese war nicht vom vorherigen Supermarkt in Käseladen geändert worden. Hofmann reichte den Antrag nach, scheiterte damit allerdings im Gemeinderat.

Wolfgang Hofmann sucht einen neuen Standort. (Foto: Harry Wolfsbauer)

Dass grundsätzlich Käsegeruch vorhanden ist, habe ein Ortstermin klar ergeben, die Räume ließen sich auch nicht hermetisch abriegeln, sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung am Freitag. In der Verhandlung sei ausführlich diskutiert worden, doch die Richterin war schließlich "nach wie vor der Auffassung, dass die Bezeichnung Supermarkt eine Zweckbestimmung" sei - und diese mit dem überwiegenden Verkauf von Käselaiben nicht erfüllt werde. Die Vorsitzende des Amtsgerichts ging zudem davon aus, dass in dem Betrieb in einer Cateringküche "in größerem Umfang gekocht" worden sei. Auch das wäre zu unterlassen gewesen, sagte sie - allerdings hatte sich bis zur Urteilsverkündung dieser Punkt bereits erledigt. Die Küche sei inzwischen abgebaut und die Geräte seien im Keller gelagert. Und noch in einem weiteren Punkt gab die Richterin den Klägern Recht. Dass im Tölzer Kasladen Fenster ausgetauscht wurden gegen eine Art Tür, sei keine Instandsetzung, sondern ein Austausch gewesen, urteilte sie. Dieser wiederum hätte eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft bedurft.

Im vergangenen Jahr hatte sich bereits das Verwaltungsgericht München mit dem Tölzer Kasladen beschäftigt - und den Betrieb der Reifekammern untersagt. Das wiederum hatte weniger mit dem Geruch zu tun als mit der Frage, ob der Laden ein störender Gewerbebetrieb in einem allgemeinen Wohngebiet ist. Bei einem Augenscheintermin stellte das Gericht fest, dass sich fast ausschließlich Wohnhäuser in der näheren Umgebung befinden.

Hofmann war am Freitag bei der Urteilsverkündung nicht im Wolfratshauser Amtsgericht. Es ist aber bekannt, dass er bereits nach einer neuen Immobilie für seine Spezialitäten sucht.

© SZ vom 14.03.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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