Unterstützung in der Pandemie:Verlängert und vereinfacht

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Wahlkreis-Abgeordneter Streibl erklärt Corona-Härtefallhilfen

"Die Corona-Pandemie belastet Menschen und Wirtschaft gleichermaßen. Um einen Kollaps unseres Gesundheitssystems zu vermeiden, mussten erneut CoronaMaßnahmen getroffen werden. Deshalb ist es richtig, dass Selbstständige und Unternehmen weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten." So kommentiert Florian Streibl, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler, die Verbesserungen der Überbrückungshilfen IV des Bundes sowie der Bayerischen Corona- Härtefallhilfen: "Die dabei beschlossenen Sonderregelungen für Schausteller und Marktleute sind ein wichtiges Signal an die Branche, die durch die erneuten Absagen von Weihnachtsmärkten schwer getroffen wurde."

Die Sonderregelung für die Veranstaltungs- und Kulturbranche wird nun für Absagen von Veranstaltungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, erklärt Streibl. "Damit decken die Hilfen nun Ausfall- und Vorbereitungskosten für alle Weihnachtsmärkte ab und dienen als zusätzliche Unterstützung für betroffene Schausteller und Marktkaufleute." Die Sonderregelung umfasst dabei alle Antragssteller, die von Absagen im November und Dezember 2021 betroffen sind.

Weiter erhalten Selbstständige und Unternehmen einen modifizierten und verbesserten Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung - sofern sie im Dezember 2021 und Januar 2022 einen durchschnittlichen Corona-bedingten Umsatzeinbruch

von mindestens 50 Prozent aufweisen. "Damit erhalten sie in der Überbrückungshilfe IV einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung", sagt Streibl. Für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten beträgt der Eigenkapitalzuschuss sogar 50 Prozent - wenn sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 erlitten haben.

Auch würden in der Überbrückungshilfe IV erstmals Selbstständige respektive Unternehmen berücksichtigt, die vor dem 30. September 2021 gegründet wurden.

Ebenfalls wurde die Bayerische Corona-Härtefallhilfe bis zum 31. März 2022 verlängert. "Damit werden alle Antragssteller aufgefangen, die in der Überbrückungshilfe nicht antragsberechtigt sind", betont der Fraktionsvorsitzende.

© SZ vom 30.12.2021 / cjk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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