Tourismus in Lenggries:Das ganze Jahr Urlaub

Lesezeit: 2 min

Am Fuße des Braunecks gibt es seit etwa einem Jahr einen neuen Campingplatz - auch ein Grund für die steigenden Tourismuszahlen in Lenggries. (Foto: Harry Wolfsbauer)

Weil in der Nebensaison inzwischen genauso viele Gäste kommen wie in der Hauptsaison, passt Lenggries seine Kurbeiträge an

Von Petra Schneider, Lenggries

In der Brauneckgemeinde Lenggries setzt man vor allem auf familienfreundlichen Tourismus: Es gibt Ferienwohnungen und Campingplätze, ein Kinderferienprogramm - und mit den Gästekarten können Familien diverse Angebote kostenlos oder ermäßigt nutzen. Urlauber schätzen offenkundig derlei Anstrengungen, denn die Gästezahlen liegen heuer auf Rekordniveau. Noch nie waren im Juli so viele Urlaubsgäste in dem zertifizierten Luftkurort: Mit 11 089 Ankünften verzeichnet die Touristinfo einen neuen Spitzenwert.

Überhaupt sei die Entwicklung der Gästezahlen in diesem Jahr "ganz außergewöhnlich", freut sich Tourismuschefin Ursula Dinter-Adolf. Ein schneereicher Winter und ein "ausgezeichneter Sommerstart" habe der Gemeinde zwischen Januar und Juli 13,5 Prozent mehr Gäste beschert als im Vorjahr. Im Vergleich zum Jahr 2015 fiel die Steigerung noch deutlicher aus: 30,8 Prozent mehr Urlauber als vor vier Jahren kamen in den ersten sieben Monaten 2019 nach Lenggries. Auch die Zahl der Übernachtungen stieg um 8,5 Prozent. Im Vergleich zu 2015 waren es sogar 21,4 Prozent mehr.

Mit ein Grund für die Rekord-Bilanz ist nach Ansicht der Tourismuschefin, dass Gäste inzwischen bei vielen Vermietern online buchen könnten. Damit die touristische Infrastruktur erhalten werden kann, wird von allen Gästen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken in der Gemeinde aufhalten, ein Kurbeitrag erhoben. Diesen knüpfen die Inhaber von Beherbergungsbetrieben und von Campingplätzen ihren Gästen für die Dauer des Aufenthalts ab. Innerhalb von zwei Tagen nach der Anreise muss der Betrag dann an die Gemeinde abgeführt werden.

Wegen geänderter rechtlicher Vorgaben und um die geltende Satzung aus dem Jahr 2012 zu vereinfachen, hat der Finanzausschuss des Gemeinderats am Montag einstimmig einige Änderungen empfohlen. An der Höhe des Betrags soll sich demgemäß nichts ändern: Dieser bleibt bei 1,50 Euro pro Tag für Erwachsene. Kinder ab zwölf Jahren und Behinderte ab einer Beeinträchtigung von 80 Prozent zahlen 75 Cent. In Fall und Vorderriss gelten etwas niedrigere Sätze von 1,30 Euro und ermäßigt 65 Cent. Für Kinder bis zwölf Jahre muss generell kein Kurbeitrag gezahlt werden, auch Schwerbehinderte und deren Begleitperson sind befreit.

Bisher galten verschiedene Tagessätze für Haupt- und Nebensaison - diese entfallen aber nun. Denn die Nebensaison finde faktisch nicht mehr statt, sagte Tourismuschefin Ursula Dinter-Adolf. Von April bis Ende Mai und von Mitte Oktober bis Mitte Dezember kämen inzwischen auch nicht weniger Gäste als in den übrigen Hauptsaisonzeiten.

In der neuen Satzung sind auch die Regelungen für Zweitwohnungsbesitzer vereinfacht. Demgemäß müssen Inhaber von Zweitwohnungen einen jährlichen, pauschalen Kurbeitrag von 75 Euro zahlen, in Fall und Vorderriss werden 65 Euro fällig. Dies gilt nicht für Familienmitglieder; sie müssen während ihres Aufenthalts in der Zweitwohnung den täglichen Kurbeitragssatz zahlen.

Auch Inhaber von Mobilheimen, Wohnmobilen oder Caravans werden zur Kasse gebeten, wenn ihr mobiles Heim länger als drei Monate nicht oder nur unerheblich fortbewegt wird. Menschen, die in Lenggries eine Zweitwohnung haben, weil sie in der Gemeinde arbeiten, sind von der jährlichen Pauschale befreit. Denn Kurbeiträge fallen nur an, wenn der Aufenthalt zu Erholungszwecken erfolgt.

Der Kurbeitrag bringt der Gemeinde jährlich Einnahmen von rund 260 000 Euro, die für den Unterhalt von Spazier- und Wanderwegen, den Kurpark, für Kurkonzerte, Wanderführungen oder Vorträge verwendet werden. Wie denn die Einhaltung der Satzung überprüft werden, wollte Florian Forstner (FWG) wissen. "Wir haben unsere Kontrolleure", antwortete Bürgermeister Werner Weindl (CSU). Auch auf der elektronischen Gästekarte werde die Aufenthaltsdauer genau eingegeben. "Wenn Tage fehlen, merkt das jeder Gast, weil er dann Leistungen nicht in Anspruch nehmen könnte." Wenn der Gemeinderat zustimmt, soll die neue Kurbeitragssatzung am 1. November in Kraft treten.

© SZ vom 11.10.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: