Reichersbeuern:Arrest für Körperverletzung

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19-Jähriger darf zudem ein Jahr lang keinen Alkohol trinken

Von Benjamin Engel, Reichersbeuern

Wegen Bedrohung, versuchter Nötigung und gefährlicher Körperverletzung ist ein 19-jähriger Angeklagte zu einer Woche Dauerarrest verurteilt worden. Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht die Auseinandersetzungen zwischen Bewohnern und Wachleuten in der Asylbewerberunterkunft Am Kranzer. Ein 24-jähriger Mitangeklagter wurde freigesprochen. Die beiden Flüchtlinge aus Afghanistan waren Anfang Mai auf einem Fußballplatz nahe der Unterkunft in Streit geraten. Dabei hatte der Jüngere zumindest einen weiteren Mitbewohner, der schlichten wollte, an der Stirn verletzt.

Der 19-Jährige, der betrunken gewesen sei, habe seinen Gürtel aus der Hose gezogen und zugeschlagen, schilderte ein Zeuge. "Er traf einen anderen mit der Schnalle im Gesicht." Den Mitangeklagten habe er am Finger verletzt, dieser griff später zu einem Holzstock. Beide hätten drei bis vier Meter auseinander gestanden, zwischen sich andere. Der Sicherheitsdienst beendete den Zwist. Der junge Mann zeigte sich vor Gericht einsichtig: "Ich habe Fehler gemacht. Ich bekenne mich schuldig. Ich entschuldige mich bei allen", sagte er. Schon früher war er angeeckt, etwa Ende April, als er im Zimmer der Unterkunft seine Haare schnitt und am Boden liegen ließ. Darüber beschwerten sich Mitbewohner und riefen zwei Sicherheitsmitarbeiter. Die nahmen den Mann in ihr Büro mit.

Dort habe er auf den Boden pinkeln wollen, sagte einer der Sicherheitsmitarbeiter. Mit einer Geste habe er dann angedeutet, seinen Kollegen umbringen zu wollen. "Wir nahmen die Bedrohung ernst, weil er nicht ganz klar im Kopf ist." Der junge Mann habe öfter Brandwunden gehabt. "So, als würde er sich mit der Zigarette selbst verletzen." Das wurde bei der Verhandlung aber nicht thematisiert.

Mit Mitbewohnern hatte der Angeklagte wohl öfter Ärger. Vier zeigten ihn an, weil er ihnen angedroht haben soll, sie "abzustechen", falls sie die Polizei alarmierten. Dies, sowie die Drohgebärde gegen den Sicherheitsmitarbeiter, hatte der Mann bei der ersten Verhandlung vorige Woche abgestritten.

Statt Dauerarrest sprach sich sein Verteidiger für Sozialstunden aus, um den jungen Mann auf seinem Lebensweg zu unterstützen. Die Staatsanwältin forderte eine Woche Dauerarrest. "Der Angeklagte hat sich in der Asylbewerberunterkunft als sehr unangenehmer Zeitgenosse herausgestellt", sagte sie. Zudem sprach sie sich für ein einjähriges Alkoholverbot aus. Bei dem älteren Mitangeklagten gebe keine Anhaltspunkte, dass er auf den Jüngeren losgehen wollte. Er sei freizusprechen.

Dem schloss sich Richter Urs Wäckerlin an. "Mit Ihrem Verhalten haben Sie sich ins Unrecht gesetzt", sagte er. Dauerarrest sei unerlässlich. "Alles andere muss den Eindruck erwecken, es sei nicht so schlimm." Bis Ende des Jahres darf der Angeklagte keinen Alkohol trinken, das wird die Polizei kontrollieren.

© SZ vom 18.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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