Ratsbeschluss:Höhere Steuer für Zweitwohnungen

Gemeinde Kochel hebt Abgabe von acht auf zwölf Prozent an

Von Petra Schneider, Kochel am See

In Kochel müssen die Eigentümer von Zweitwohnungen künftig mehr Steuern bezahlen: Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, die Zweitwohnungssteuer von bisher durchschnittlich acht auf zwölf Prozent anzuheben. Der neue Satz gilt rückwirkend zum 1. Januar. Die Einnahmen der Gemeinde erhöhen sich somit von rund 93 000 Euro im vergangenen Jahr auf nunmehr knapp 140 000 Euro.

Wie Bürgermeister Thomas Holz (CSU) im Gemeinderat sagte, sei die Neufassung der Satzung notwendig, weil das Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2017 das bisher praktizierte Stufenmodell für nichtig erklärt habe, da es den Gleichheitsgrundsatz verletze. Als Alternative wurde nun in einer Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags ein linearer Steuersatz vorgeschlagen: Er beträgt jährlich zwölf Prozent der Jahresnettokaltmiete, die der Eigentümer für die Wohnung einnehmen könnte. In der Stadt München, in Garmisch-Partenkirchen oder in Bad Tölz liegt der Satz laut Holz mit neun Prozent etwas niedriger. Im Tegernseer Tal verlangen die Kommunen, wie künftig Kochel, zwölf Prozent. Ausnahme ist die Gemeinde Tegernsee, die den Satz auf 20 Prozent erhöht hat.

Die Steuer erlaube eine "gewisse Lenkungswirkung", sagte Holz. Soll heißen: Man will auf den knappen Flächen lieber Wohnungen für Einheimische als Zweitwohnungen, bei denen außerhalb von Wochenenden und Ferien die Rollläden geschlossen sind.

© SZ vom 30.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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