Preisanstieg:Gemeinde dreht an Steuerschraube

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Egling erhöht Abgaben für Betriebe und Grundeigentümer

Von Claudia Koestler, Egling

Die Gemeinde Egling erhöht die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. In beiden Fällen steigen die Hebesätze von bisher 300 auf künftig 320 Prozentpunkte. Ihm sei bewusst, "dass es immer schwierig ist, wenn man an der Steuerschraube drehen muss", sagte Bürgermeister Hubert Oberhauser (Freie Wähler) am Dienstag im Gemeinderat. Dennoch sei es in seinen Augen unvermeidlich, dass auch in Egling die Hebesätze steigen müssten. Trotz dreier Gegenstimmen beschloss die Mehrheit des Gemeinderates diese Erhöhung.

Die Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Freistaat Bayern über den kommunalen Finanzausgleich und dessen Weiterentwicklung sei im Juli vorigen Jahres abgeschlossen worden, sagte Oberhauser. Unter anderem mit dem Ergebnis, dass der sogenannte Nivellierungshebesatz von 2016 an für die Ermittlung der Steuerkraft der einzelnen Kommunen bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer neu festgestellt wurde. Dabei sei der Satz von diesem Jahr an auf einheitlich 310 Prozentpunkte angehoben worden, so Oberhauser. Zusätzlich würden künftig zehn Prozent der Steuereinnahmen, die über den Nivillierungshebesätzen liegen, mit berücksichtigt.

In Egling blieben Oberhauser zufolge seit mehr als 20 Jahren die Gewerbesteuer und die Grundsteuer unverändert bei 300 Prozentpunkten. Auf Vorschlag der Verwaltung sollen nun jedoch die Realsteuern um 20 Prozentpunkte angehoben werden: Das wiederum bedeutet eine Erhöhung der Steuer um rund 6,25 Prozent für alle Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende, allerdings im Eglinger Fall erst vom Jahr 2017 an.

Als konkrete Beispiele nannte Oberhauser bei der Grundsteuer B folgende Zahlen: Eigentümer eines Einfamilienhauses mit einer Grundstücksnutzfläche von 449 Quadratmetern zahlten bisher 171,06 Euro im Jahr. Von 2017 an werden sie mit 182,46 Euro zur Kasse gebeten, umgerechnet also 11,40 Euro im Jahr. Bei einem Zweifamilienhaus mit 753 Quadratmetern Grundstücksnutzfläche werden künftig 334,72 Euro statt bislang 313,80 Euro fällig, also 20,92 Euro mehr. Die Grundsteuer A hingegen fällt bei landwirtschaftlichen Betrieben an. Nebenerwerbslandwirte zahlen künftig im Schnitt etwa 25 Euro mehr, Vollerwerbslandwirte rund 63 Euro.

Teurer kommt die Erhöhung den Gewerbetrieben mit hohen Jahresgewinnen: Natürliche Personen mit einem Gewinn von 150 000 Euro zahlen künftig 14056 Euro, 878,50 Euro mehr als zuvor. Juristische Personen mit diesem Gewinn müssen künftig 1050 Euro mehr an Gewerbesteuer abführen. Wer als natürliche Person 300 000 Euro Gewinn verzeichnet, zahlt künftig insgesamt 30 856 Euro Gewerbesteuer, das sind 1928,50 Euro mehr. Und wer mit dieser Gewinnsumme als juristische Person eingetragen ist, führt künftig 2100 Euro mehr an Gewerbesteuer ab.

© SZ vom 23.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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