Politik in Geretsried:Stundung der Gewerbesteuer

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Ein Signal der Unterstützung für Unternehmen in der Corona-Krise aus dem Rathaus Geretsried: Die Gewerbesteuer wird dort auf Antrag gestundet. (Foto: Manfred Neubauer)

Geretsried beschließt Liquiditätshilfen für Corona-betroffene Unternehmen

Von Susanne Hauck, Geretsried

Stadtratssitzung in Zeiten von Corona: Das heißt nicht nur Erfassungslisten für Presseleute und Besucher sowie Desinfektionsmittel und Plastikhandschuhe, die sich neuerdings zum Kaffee-Erfrischungsstand am Eingang des Sitzungssaals gesellen. Es bedeutet vor allem: ein ausgedünntes Gremium, das am Dienstag zum ersten Mal so tagte. Denn nur mit der zehnköpfigen Besetzung des Ferienausschusses können die Sicherheitsvorschriften so gewahrt werden, dass die Mitglieder mit zwei Sitzen Abstand zwischen sich Platz nehmen können. Dass der Not-Ausschuss bis Ende der Legislaturperiode die Arbeit übernehme, sei "ein Novum in der Stadtgeschichte", kommentierte Bürgermeister Michael Müller (CSU), der damit die Handlungsfähigkeit der Kommune erhalten will: "Gremienarbeit ist während Corona möglich." In der Sitzung am Dienstag ging es darum, von der Corona-Krise betroffene Unternehmen möglichst schnell finanziell zu entlasten. Sie sollen die Gewerbesteuern erst später bezahlen müssen, indem diese zinsfrei gestundet werden. Wie Müller sagte, geht es dabei um eines: "Wir müssen die Liquidität der Unternehmen sichern."

Eigentlich müsste der Finanzausschuss über jeden eingegangenen Antrag einzeln beraten. Aber um das Verfahren zu beschleunigen, ermächtigten die Ausschussmitglieder den Bürgermeister dazu, über die Stundungen selbständig zu entscheiden. Und das Verfahren soll nicht unnötig kompliziert sein: "Es reicht eine unbürokratische Mitteilung darüber, dass wegen Corona die Steuer nicht gezahlt werden kann", sagte Finanzabteilungsleiter Helge Balbiani-Antony. Die zinslose Stundung gelte jeweils für drei Monate und sei bis zum 31. Dezember befristet. Es seien auch wiederholte Anträge möglich, so genannte "Kettenstundungen".

Ebenso einstimmig entschieden die Mitglieder darüber, Vollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen für Corona-gebeutelte und mit Steuerschulden in Rückstand geratene Betriebe bis Ende des Jahres auszusetzen. Weiterer Schritt: Unternehmen sollen eine Anpassung ihrer Gewerbesteuervorauszahlung beim Finanzamt beantragen können. Ob die Pandemie Auslöser für die finanziellen Schwierigkeiten sind, werde vorerst nicht geprüft, sagte Balbiani-Antony. Eventuelle Trittbrettfahrer werde man nicht verhindern können, so Müller. Im schlimmsten Fall würde die Stundung widerrufen werden. "Wir fahren auf Sicht und schauen, wie's läuft", gab er als Parole aus.

© SZ vom 02.04.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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