Politik in Bad Tölz:"Falsches Signal"

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Neue Satzung: FWG sieht Nachteile für Tölzer Geschäfte

Von Klaus Schieder, Bad Tölz

Für Peter von der Wippel gibt die Stadt Bad Tölz "ein falsches Signal" in den Zeiten der Corona-Pandemie. Mit der neu gefassten Sondernutzungssatzung erschwere sie es den Einzelhändlern ausgerechnet in der Krise, für sich zu werben, wenn es um Anlässe wie Schlussverkäufe oder Geschäftseröffnungen geht, kritisierte der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler Gemeinschaft (FWG) in der jüngsten Sitzung des Stadtrats. Außerdem müssen Gastwirte für die Freischankflächen mehr als bislang zahlen. Gegen diese Vorwürfe verwahrte sich Bürgermeister Ingo Mehner (CSU). Da komme ein "falscher Zungenschlag" rein, sagte er. Gerade für die Gastronomen habe die Stadt die Areale für die Außengastronomie "massiv ausgeweitet", als sie mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen wieder öffnen durften.

Die Sondernutzungssatzung regelt, was über den normalen Gebrauch von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen hinausgeht und einer Erlaubnis bedarf. Da geht es unter anderem um Info-Stände, Plakatträger, Christbaumverkäufe oder Fahrradständer, um Tische und Stühle der Gastronomie, um Schaukästen und Verkaufsständer, zum Beispiel für Ansichtskarten oder Kleidung. "Das sind wichtige Umsatzbringer", sagte von der Wippel, der selbst ein Sportgeschäft in der Fußgängerzone betreibt. Die stünden nun bei strenger Auslegung der neuen Satzung "im Feuer". Außerdem hätten es die Einzelhändler fortan schwerer, weil sie eine Sondernutzung nicht mehr einfach anmelden und bezahlen, sondern erst einmal genehmigen lassen müssen. Früher, so der FWG-Fraktionschef, habe man "nicht darüber diskutieren müssen, ob das angemessen ist oder nicht". Kritik am neuen Regelwerk kam auch von Andrea Niedermaier (FWG). Damit werde die Möglichkeit, Ständer in der Marktstraße hinauszustellen, eingeschränkt, monierte sie im Stadtrat. Sie verstehe zwar, dass es um ein schönes Erscheinungsbild der Fußgängerzone gehe, aber die sei andererseits auch "keine Museumsstraße".

Die Stadt hat das Paragrafenwerk neu gefasst, weil das alte nicht mehr rechtskonform war. Künftig zerfällt es in drei Teile: die Nutzungssatzung, die Gebührensatzung, die Nutzungsrichtlinien. Was die detailliert aufgelisteten Beiträge für Werbeanlagen, Baumaßnahmen, Kioske, Markisen und Baldachine, Automaten, Obst- und Gemüsestände sowie anderes mehr betrifft, stieß sich von der Wippel vor allem am neuen Obolus für Freischankflächen. Früher mussten Gastwirte fünf Euro pro Quadratmeter und Monat bezahlen, nun sind es 50 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Das sei also billiger als früher, sagte Fürstberger. Dem hielt von der Wippel entgegen, dass die Außengastronomie ja nur sieben Monate im Jahr genutzt worden, mithin billiger gewesen sei. Mehner verwies darauf, dass die Kosten für die Außengastronomie meist um ein Vielfaches günstiger seien als der Betrieb im Haus. Außerdem erklärte er auf Nachfrage, dass das Gebührenverzeichnis noch in Vor-Corona-Zeiten erstellt und vorbesprochen worden sei. Der Bürgermeister versicherte, dass kein Gastwirt in Bad Tölz dieses Jahr mehr für die Außengastronomie bezahlen müsse als bisher. Der Stadtrat billigte die Satzung gegen die Stimmen von Niedermaier und von der Wippel. Auch ihre Richtlinien für Veranstaltungen hat die Stadt neu erlassen. Die gelten etwa für Umzüge, Flohmärkte, mehrtägige Feste, Konzerte, Public Viewing und Sportevents. Damit wolle man bei Veranstaltern den Eindruck vermeiden, "dass von dem einen etwas gefordert wird, was man vom anderen nicht verlangt", sagte Bürgermeister Mehner.

© SZ vom 29.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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