Nach Fristverlängerung:Genügend Kandidaten

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Geretsrieder Jugendrat kann nun doch gewählt werden

Im zweiten Anlauf ist es gelungen: Der Geretsrieder Jugendrat kann neu gewählt werden; es haben sich genügend Kandidaten gemeldet. Nach dem Ende der verlängerten Bewerbungsfrist stellen sich nun fünf Mädchen und fünf Jungen zur Wahl. Im ersten Durchgang hatten zwar ebenfalls zehn Jugendliche ihr Interesse bekundet, vier waren aber abgesprungen. Nun sei alles abgeklopft, heißt es aus dem Rathaus, Rückzieher seien nicht zu gewärtigen. "Unsere Jugend packt ihr Mitspracherecht beim Schopfe", sagt Bürgermeister Michael Müller (CSU) und zeigt sich darüber erfreut.

Die Frist für Bewerbungen war bis 29. April verlängert worden. "Neben Aufrufen in den Medien und online sind wir noch mal aktiv in die Schulen gegangen und haben die Jugendlichen - auch über unsere Partner in der Jugendarbeit - direkt angesprochen, mit Erfolg", sagt Geretsrieds Stadtjugendpflegerin Christina Metz. Die Stadtverwaltung informiere derzeit alle Kandidaten über ihre erfolgreiche Bewerbung, für 23. Mai sei eine öffentliche Vorstellung im Jugendzentrum "Saftladen" geplant. Es werden Wahlplakate gedruckt, die einen Überblick über die Kandidaten und ihre Interessen geben; sie werden in den Geretsrieder Schulen, den Jugendeinrichtungen, den städtischen Einrichtungen sowie auf der Homepage der Stadt und in der Presse veröffentlicht. Von 22. Mai bis 8. Juni sind 1218 wahlberechtigte Jugendliche dazu aufgerufen, das neue Gremium per Briefwahl zu bestimmen. Die Auszählung  wird am Montag, 11. Juni, von 14 Uhr an öffentlich im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses vorgenommen; das Ergebnis anschließend im Großen Sitzungssaal verkündet. Am 26. Juni stellt sich der neue Jugendrat vor.

Geretsried ist die einzige der drei Städte im Landkreis, die einen Jugendrat hat; er wurde 2015 zum ersten Mal gewählt und besteht aus mindestens acht und maximal zwölf Mitgliedern im Alter von 14 bis 21 Jahren. Für eigene Projekte verfügt das Gremium über 5000 Euro Budget.

© SZ vom 03.05.2018 / fam - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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