Nach dem Hagel:Rasche Hilfe

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Bis zu 4000 Autos sind nach dem Hagelunwetter beschädigt worden - schätzen Versicherer. Während viele Autofahrer ihr Geld schon bekommen haben, hilft im Zweifel auch das Finanzamt.

Lisa-Marie Rau

Eine Menge Dellen verunzieren derzeit die Autodächer und Motorhauben. Vor allem zwischen Geretsried, Eurasburg und Seeshaupt war am Freitag vor zwei Wochen kaum ein im Freien stehendes Fahrzeug verschont geblieben. "Da ging es nur noch rund", so eine Mitarbeiterin der Allianz Windsperger in Wolfratshausen. Die Abwicklung der Schadensfälle ist nach ihren Worten bisher aber gut verlaufen. Rund 45 Betroffene hätten sich gemeldet und einige Kunden ihr Geld bereits. Viele Fahrzeuge seien schon in der Werkstatt.

Nach Schätzungen sind bis zu 4000 Autos bei dem Hagelunwetter vor wenigen Wochen beschädigt worden. (Foto: region.sta)

Die Württembergische Versicherung hatte gestern ihre erste Sammelbesichtigung in Geretsried. Im Hagelschadenzentrum im Industriegebiet Nord werden insgesamt 270 Fahrzeuge von Sachverständigen begutachtet. "Die Prämien der Betroffenen steigen aber nicht. Die können ja nichts für den Schaden", erläuterte Pressereferentin Katja Bäcker-Wittke. Die HUK-Coburg schätzt die Zahl der Schäden an Fahrzeugen im Einzugsgebiet südlich von München sogar auf etwa 4000. "Ein paar hundert sind schon abgerechnet", so Pressesprecher Alois Schnitzer. Aber es werde noch etwas dauern, bis alle Betroffenen versorgt sind.

Fahrzeughalter, die nicht versichert sind oder deren Versicherungsleistungen nicht ausreichen, können sich bei einem Hagelschadens im Rahmen dieser außergewöhnlichen Belastung an das Finanzamt wenden. Für jeden Einzelfall wird dort unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren bestimmt, ob und inwiefern Betroffenen Steuererleichterungen, zustehen. Dabei spielen unter anderem der Familienstand oder die Einkünfte eine Rolle. "Das läuft total unbürokratisch", sagte Bernd Kilimann, Hauptfachbereichsleiter für Einkommenssteuer des Finanzamtes Wolfratshausen. Betroffene könnten sich formlos beim zuständigen Finanzamt melden und ihre Anliegen darlegen. "Dann überlegen wir, welche Maßnahmen am sinnvollsten sind", so Kilimann. Wichtig sei es allerdings, den Schaden bis zum 30. November zu melden. "Sonst könnte es sich ja auch um einen Schaden handeln, der gar nicht von diesem Hagel stammt."

© SZ vom 29.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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