Münsing:Klagende Eigentümer bekommen Recht

Mit dem Bebauungsplan für die südliche Seestraße zwischen Kapellenweg und Segelclubgelände wollte die Kommune eine zweite Baureihe verhindern. Dagegen hatten zwei Grundstückseigentümer eine Normenkontrollklage angestrengt. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass der Bebauungsplan unwirksam ist. Deshalb hat der Gemeinderat nun ein ergänzendes Verfahren gebilligt, um die beanstandeten Mängel zu beheben. Schon bei der Verabschiedung des nun unwirksamen Bebauungsplans Ende 2014 hatten die Besitzer der denkmalgeschützten Villa Max Einwände erhoben. Sie stellten grundsätzlich infrage, dass ein Bebauungsplan überhaupt notwendig ist und fühlten sich in ihren Rechten verletzt. Schon mehrmals scheiterten sie mit Abrissanträgen für das Haus. Ein anderer Grundstückseigentümer wollte sein altes Schwimmbadgebäude abreißen lassen und durch ein Wohnhaus ersetzen, was die Kommune durch die Festsetzung einer einzeiligen Bebauung verhindern wollte.

Der Verwaltungsgerichtshof bemängelte vor allem, dass die Kommune ihre rigiden Festsetzungen nicht konsequent genug umgesetzt habe. So sei der Erhalt einer einzeiligen Bebauung das Ziel. Gleichzeitig erlaube die Gemeinde auf einem bereits mit zwei Wohngebäuden bebauten Grundstück ein weiteres Wohnhaus. Zudem bemängelte der Verwaltungsgerichtsgerichtshof Planungsfehler, etwa dass das Schwimmbad nicht als Schwimmbadgebäude festgesetzt wurde. Nun soll die Planung entsprechend geändert werden.

© SZ vom 31.05.2017 / bene - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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