Münsing:Dauercamper sollen bezahlen

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Ein Dauercamper wehrt sich dagegen, für seinen Wohnwagen Zweitwohnungssteuer zu bezahlen - erfolglos.

Benjamin Engel

Kaum hat die Gemeinde im Dezember beschlossen, künftig eine Zweitwohnungssteuer zu erheben, gibt es schon den ersten Ärger. Denn auch die Dauercamper auf den beiden Campingplätzen in Ambach und Sankt Heinrich sollen pro Jahr gut 100 Euro an die Kommune bezahlen. Wohnwagenbesitzer Rainer Gottwald hatte sich mit einer Beschwerde an den Gemeinderat gewendet, mit der sich das Gremium am Dienstag - ablehnend - beschäftigte.

Viele Camper in Ambach und in Sankt Heinrich haben sich ihre Bleibe zur Dauernutzung gestaltet - Vorgarten inklusive. (Foto: Hartmut Pöstges)

Gottwald hatte argumentiert, dass die Gemeinde bei einem Campingplatz in punkto Abwasser- und Abfallentsorgung sowie Straßenerschließung keinen übermäßigen Aufwand betreiben müsse. Stattdessen hatte er eine jährliche Abgabe von 40 Euro als Kompromiss vorgeschlagen.

Ein Ansinnen, dem der Gemeinderat jedoch nicht zustimmen wollte. Deshalb bleibt es vorerst dabei: Dauercamper, die von der Zweitwohnungssteuer betroffen sind, müssen auch weiterhin mit einer Abgabe von rund 100 Euro pro Jahr rechnen. Dass bei einem Campingplatz gemeindliche Einrichtungen angeblich nicht benutzt würden, konnte Bürgermeister Michael Grasl (FW) nicht nachvollziehen. "Man kann nicht sagen, dass ein Campingplatz keinen Aufwand verursacht, dass ist nicht realistisch."

Dieser Einschätzung schloss sich Gemeinderat Robert Lechner (WG Münsing) an. Die Camper nutzten doch die ganze Infrastruktur der Gemeinde. Einen Grund für eine Befreiung sehe er nicht. Nur Susanne Huber (Freie Wähler), Mitbetreiberin des Campingplatzes "Beim Fischer" in Sankt Heinrich, wollte das nicht so sehen. Sie hielt es für angemessen, eine niedrigere Abgabe zu verlangen. Denn die Wohnwagenbesitzer nutzten die gemeindlichen Infrastrukturen fast nicht.

Die Zweitwohnungssteuer gilt rückwirkend zum 1. Januar 2012 und wird voraussichtlich Mitte des Jahres zu zahlen sein. Wer in Münsing einen Zweitwohnsitz unterhält - Dauercamper eingeschlossen - muss künftig acht Prozent der jährlichen Miete zahlen, sagt Kämmerer Hubert Kühn auf Nachfrage. 1000 bis 1200 Euro Jahresmiete zahlten die rund 200 Dauercamper auf den beiden Plätzen in der Gemeinde. Daraus ergebe sich eine Zweitwohnungssteuer in Höhe von rund 100 Euro pro Jahr, sagt Kühn. Insgesamt rechne die Gemeinde mit jährlichen Einnahmen in Höhe von 40 000 bis 80 000 Euro.

© SZ vom 29.03.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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