Mietvertrag endet am 31. Mai:Tölzer Jodquellenhof wird geräumt

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120 Flüchtlinge müssen ihre Sachen packen. Die Jodquellen AG will die Fehlbeleger als Mieter behalten

Von Klaus Schieder, Bad Tölz

Gut einen Monat noch, dann beginnt im Hotel Jodquellenhof das große Ausräumen. Alle Möbelstücke werden aus Zimmern und Gemeinschafträumen abtransportiert, ebenso Elektrogeräte oder die Herde in der Küche. Außerdem werden die Fluchttreppen, die aus Brandschutzgründen außen am Gebäude angebracht wurden, wieder entfernt. Die meisten der 120 Flüchtlinge, die in dem ehemaligen Hotel leben, ziehen ins neue Asylheim, das die Stadt auf der Flinthöhe gebaut hat. Die 36 anerkannten Asylsuchenden unter ihnen, die sich eigentlich eine Wohnung suchen müssen, sollen zunächst in der Leonardis-Klinik in Bad Heilbrunn ein Zuhause finden. So weit, so unstrittig. Geht es nach der Jodquellen AG, könnten diese Fehlbeleger jedoch als eine Art Mieter im Hotel bleiben. Vorstandsvorsitzender Anton Hoefter bestätigt entsprechende Pläne, fügt aber hinzu: "Noch ist keine Entscheidung getroffen."

Kommt es dazu, dürfte das ohnehin problembehaftete Verhältnis zwischen der Stadt und der Jodquellen AG einen weiteren Riss erhalten. Im Rathaus hatte man sich schon über den Mietvertrag geärgert, den der Landkreis vor zwei Jahren mit dem Unternehmen abgeschlossen hat, um Aylbewerber in dem leer stehenden Hotel neben dem Spaßbad Alpamare unterzubringen. Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise hatte das Landratsamt händeringend nach Unterkünften gesucht und auch das im November 2014 geschlossene Hotel gepachtet - zum Unwillen der Stadt.

Dort befürchtete man, dass die Jod AG mit dieser Nutzung einen juristischen Hebel in die Hand bekommt, um ihre Pläne für acht Wohnblocks auf dem Gelände juristisch durchzudrücken. Die sind der Stadt ein Dorn im Auge. Sie fordert von der Jod AG wieder ein Hotel auf dem Areal, weshalb der Stadtrat schon zwei Mal eine Veränderungssperre verhängte - ein neuer Bebauungsplan muss nun in Kürze verabschiedet werden. Die Jod AG lehnt dieses Ansinnen der Stadt ab, verweist auf sinkende Übernachtungszahlen und andere Hotelprojekte in Tölz. In der Kurstadt gebe es nicht weniger als vier Bebauungspläne für Hotels, sagt Hoefter.

Kaum waren im Juni 2015 die ersten Flüchtlinge im Jodquellenhof eingezogen, klagte Bad Tölz gegen den Landkreis. Im Februar - also erst anderthalb Jahre später - gab das Verwaltungsgericht München der Stadt schließlich Recht. Die Einquartierung von Asylbewerbern in dem Hotel sei "nicht mehr von der Variationsbreite der Baugenehmigung" gedeckt, erklärte Bauamtsleiter Christian Fürstberger das Urteil im Stadtrat. Seither ruht das Verfahren, weil der Mietvertrag des Landkreises mit der Jod AG ohnehin zum 31. Mai ausläuft.

Damit die sogenannten "Fehlbeleger" weiterhin im Jodquellenhof bleiben können, will Vorstandsvorsitzender Hoefter wieder mit dem Landkreis verhandeln. "Er hat um einen Termin gebeten", bestätigt Marlies Peischer, Pressesprecherin des Landratsamtes. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts sei die Haltung des Landkreises allerdings klar: "Ein Nutzung des Jodquellenhofs zu Wohnzwecken ist nicht zulässig." Ein entscheidender Punkt dürfte deshalb sein, wie die Jod AG die Verträge mit den Flüchtlingen abfasst.

Möglich wäre neben einem Mietvertrag auch ein Beherbergungsvertrag. Grob ausgedrückt, wäre der Bewohner dann kein Mieter, sondern nur jemand, der gleichsam als Dauergast ein Quartier nutzen darf. Für das Kreisbauamt gelte es aber auch da, den Planungswillen der Stadt zu respektieren, teilt Sprecherin Peischer mit. Wie die Jodquellen AG juristisch argumentieren wird, mag Vorstandsvorsitzender Hoefter nicht öffentlich darlegen. "Da geht es um rechtliche Fragen, die wir noch abschließend durchzuarbeiten haben." Deshalb gebe er momentan dazu keine Stellungnahme ab.

Die anerkannten Flüchtlinge, die sich eine Wohnung suchen müssen, dürfen einen Mietvertrag abschließen wie jeder andere auch. Solange sie noch keine Arbeit und damit kein Einkommen haben, werden sie nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II wie Hartz IV-Empfänger behandelt und erhalten staatliche Unterstützung vom Jobcenter. Wenn die Jod AG diese Flüchtlinge im Hotel quasi wohnen lässt, kann das Landratsamt dagegen bauaufsichtlich einschreiten und diese Form der Nutzung untersagen. Dem Eigentümer bliebe der Weg vor Gericht. Ein solcher Rechtsstreit kann sich hinziehen. Sollte ein Urteil jegliche Wohnnutzung im Jodquellenhof verbieten, müssten die Flüchtlinge ausziehen. Wer von ihnen keine andere Wohnung findet, wäre dann obdachlos. Um diese Menschen muss sich dann qua Gesetz wiederum die Stadt kümmern.

© SZ vom 15.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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