Lenggries:Lenggries soll ein Dorf bleiben

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Landesprogramm weist Gemeinde nur als ein "Unterzentrum" aus

Die Gemeinde Lenggries sieht sich ungerecht behandelt. Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) soll die Kommune am Fuß des Braunecks nicht als sogenanntes Mittelzentrum ausgewiesen werden, aber Orte wie Mittenwald, Oberammergau und Hausham schon. Das kann der Lenggrieser Gemeinderat nicht nachvollziehen. Ebenso hält sie die vorgesehenen Ausnahmen zum Anbindungsgebot für "zu eng gefasst". Denn sollte es dabei bleiben, dass Gewerbegebiete nur an vierspurig ausgebauten Bundesstraßen neu ausgewiesen werden können, kann das geplante Gewerbegebiet südlich der Lenggrieser Kläranlage nicht verwirklicht werden. Die B 13 ist nur zweispurig.

Seit mehr als 30 Jahren ist das LEP Grundlage für die räumliche Entwicklung in Bayern. Es soll die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen des Freistaats gewährleisten. Dazu macht es entsprechende Vorgaben, welche Kommunen als Mittelzentren entwickelt werden sollen. Was bedeutet, neue Investitionen von Bund und Land sollen bevorzugt in diese Zentren fließen.

Genau das ist die Sorge der Lenggrieser Räte, nämlich dass die Gemeinde als Unterzentrum eingestuft von Zuschüssen künftig abgeschnitten sein könnte. Aktuell wird das LEP in Teilen fortgeschrieben. Ein Entwurf liegt seit Juli vor. Darin ist Lenggries nicht als Mittelzentrum ausgewiesen, obschon die Gemeinde dies 2012 bereits gefordert hatte. Denn für eine solche Ausweisung werden als Kriterien unter anderem auch das Vorhandensein von weiterführenden Schulen, einer Polizeidienststelle oder stationäre Pflegeeinrichtungen herangezogen. Lenggries hat dies alles, Oberammergau indes nicht. Der Gemeinderat beschloss am Montag daher, der Teilfortschreibung nicht zuzustimmen. Auch, weil das Gremium der Meinung ist, dass es aus Gründen des Lärm- und Immissionsschutzes geboten sein könne, ein Gewerbegebiet mit mehreren kleinen Betrieben nicht direkt an bestehende Siedlungsflächen anzubinden. Das fordert das Anbindungsgebot.

© SZ vom 21.09.2016 / veca - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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