Landratsamt teilt mit:Vor Lawinen wird gewarnt

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"Rücksichtslose Gefährdung kann mit Bußgeld geahndet werden"

Spaziergänger im Nord-Landkreis können das kaum erahnen, denn hier liegt kein bisschen Schnee: Aktuell herrscht in den bayerischen Voralpen Lawinenwarnstufe 2 bis 3. Der Lawinenwarndienst Bayern warnt daher vor "großen störanfälligen Triebschneeansammlungen". Es wird darauf hingewiesen, dass Skifahrer, die Lawinensperren missachten, sich und andere gefährden. Die Behörden teilen mit, in diesem Jahr hätten Lawinen in den bayerischen Bergen Todesopfer gefordert. Daher bitten die Lawinenzentrale und die Sicherheitsbehörden dringend, die Lawinenlageberichte sorgfältig zu lesen, die Warnungen sehr ernst zu nehmen und die Ratschläge genau zu befolgen. Vor allem müssten Sperrungen zwingend beachtet werden. Wer in gesperrte Flächen hineinfahre und Lawinen auslöse, gefährde nicht nur sein eigenes Leben und seine Gesundheit, sondern auch das anderer, nicht zuletzt der Rettungskräfte. "Die grob rücksichtslose Gefährdung anderer kann darüber hinaus mit hohen Bußgeldern geahndet werden."

Das Landratsamt erinnert außerdem an die starken Schneefälle im zurückliegenden Januar und bittet alle Hausbesitzer im Landkreis, im kommenden Winter auf die Schneelasten auf ihren Dächern zu achten und sich, wenn nötig, um die Räumung der Dächer zu kümmern. So sollen gefährliche Dachlawinen und Schäden am Haus zu verhindert werden. Hausbesitzer sollten die Schneelasten ihrer Häuser kennen, so heißt es weiter, insbesondere die von vor 1976 gebauten Wohnhäusern. Erst danach sei eine bundesweite geltende Schneelastnorm eingeführt worden. Spätestens wenn die maximal zulässige Schneelast erreicht wird, sollte das Dach vom Schnee geräumt werden. Erste Anzeichen zeigten sich, wenn sich Balken sichtbar durchbiegen oder Fugen an Übergängen von Deckenbekleidungen aufgehen. Warnzeichen seien auch Risse in Verkleidungen oder klemmende Türen und Fenster. Auch bei geräumten Schneedecken sollte das Dach von außen kontrolliert werden.

Zur Lawinengefahr gibt es Informationen unter www.lawinenwarndienst-bayern.de

© SZ vom 27.12.2019 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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