Landgericht München II:Leugnen bis zum Schluss

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Ein Türsteher aus Geretsried muss hinter Gitter, weil er sich an einer Tänzerin vergangen hat. Er wird noch im Gericht verhaftet.

Andreas Salch

Die ersten Hinweise erhielten die Ermittler durch Zufall im Zuge einer Telefonüberwachung im Drogenmilieu: Im Mai 2006 soll der Türsteher eines Geretsrieder Nachtclubs eine Tänzerin in ihrer Garderobe vergewaltigt haben, hieß es in einem der mitgehörten Gespräche. Das mutmaßliche Opfer lebt in der Slowakei und arbeitete damals in Wolfratshausen. Die heute 30-jährige Frau war nach der Tat nicht zur Polizei gegangen.

Der 51-Jährige Familienvater bestritt die Tat bis zuletzt. Ihm wurden noch im Gerichtssaal Handschellen angelegt. (Foto: dpa)

Aufgrund des Hinweises aus dem Telefongespräch wurde sie aber in ihrer Heimat vernommen und bestätigte, dass sie in dem Lokal in Geretsried vergewaltigt wurde. Am Mittwoch hat das Landgericht München II den Angeklagten, einen 51-jährigen Türsteher aus dem Rotlichtmilieu, wegen der Tat zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.

Der in Geretsried lebende 51-jährige Familienvater bestritt die Vorwürfe bis zuletzt. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Jürgen Reim, forderte einen Freispruch. Das mutmaßliche Opfer sei unglaubwürdig und habe sich bei seiner Vernehmung in Widersprüche verwickelt. "Ich habe ihr wirklich nichts getan - nein, wirklich nicht", sagte der Türsteher sein letztes Wort vor der Urteilsverkündung.

Als der Vorsitzende, Richter Thomas Lenz, die Entscheidung des Gerichts verkündete, hielt sich der Angeklagte beide Hände vor sein Gesicht und schüttelte immer wieder den Kopf. "Wir sind davon überzeugt, dass uns Frau C. hier mit der Wahrheit bedient hat", sagte Richter Lenz. Die Angaben der Tänzerin seien nachvollziehbar und konsistent.

Der Angeklagte habe die Frau in den frühen Morgenstunden des 4. Mai 2006 nach ihrem letzten Auftritt in dem Geretsrieder Nachtclub beim Umziehen überrascht und sich an ihr vergangen. Besonders zu Lasten des Türstehers wertete das Gericht, dass er ungeschützten Sex mit seinem Opfer hatte. Nach der Urteilsbegründung eröffnete Richter Lenz einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den Geretsrieder. Zwei Wachtmeister legten dem 51-Jährigen daraufhin Handschellen an und führten ihn ab.

© SZ vom 09.06.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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