Landgericht München II:Gericht verurteilt Vergewaltiger

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Ein 41-jähriger Penzberger verging sich an seinen beiden Lebensgefährtinnen, dafür muss er für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Ein Geständnis bewahrt in vor einer höheren Haftstrafe.

Andreas Salch

An seine Tochter erinnert Michael W., 41, aus Penzberg ein Tattoo auf seinem rechten Unterarm. In großen geschwungenen Buchstaben hat er sich ihren Namen an dieser Stelle eintätowieren lassen. Das Tattoo mit dem Namen der Vierjährigen wird auch in den kommenden Jahren das einzige sein, was dem Penzberger von seiner Tochter bleibt. Denn Michael W. kommt für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Michael W. gestand, seine beiden Lebensgefährtinnen vergewaltigt zu haben. (Foto: dpa)

Noch weitaus höher wäre die Strafe ausgefallen, wenn er am Montag vor der 1. Strafkammer am Landgericht München II kein Geständnis abgelegt hätte. Denn nur für diesen Fall hatten ihm die Richter in Aussicht gestellt, mit einer vergleichsweise milden Haftstrafe zwischen drei Jahren und drei Jahren und neun Monaten davon zu kommen. Michael W. legte nach dieser Vereinbarung zwischen Gericht, Staatsanwalt und Verteidigung ein umfassendes Geständnis ab. Er räumte ein, seine beiden Lebensgefährtinnen vergewaltigt zu haben, wie es ihm die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage vorwarf.

Michael W.s Tochter stammt aus der Beziehung zu einer heute 22-Jährigen, die er Anfang 2007 kennengelernt hatte. Nur zwei Monaten später war seine Partnerin schwanger von ihm geworden. Beide Eltern hatten zunächst das Sorgerecht für das Kind. Ein Jahr nach der Geburt, so die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, soll Michael W. seine Lebensgefährtin zu sexuellen Praktiken gezwungen haben, bei denen diese zum Teil erheblich verletzt wurde.

Erst im Februar 2010 überwand die junge Frau ihre Furcht vor Michael W. und trennte sich von ihm. Zuvor soll der 41-Jährige seiner Lebensgefährtin immer wieder gedroht haben, er werde ihr das Kind wegnehmen, wenn sie nicht die von ihm gewünschten sexuellen Praktiken über sich ergehen lasse. Diesen Teil der Anklage stellte das Gericht allerdings ein, da er sich nicht auf die Höhe der letztlich verhängten Haftstrafe ausgewirkt hätte.

Zu Gewalt und sexuellen Übergriffen kam es auch in einer Beziehung, die Michael W. wenige Monate nach der Trennung von seiner Partnerin aufnahm, mit der er das Kind hat. Die Liaison mit einer 34-Jährigen währte nur von August bis Ende vergangenen Jahres. Kurz vor deren Ende verprügelte Michael W. die Frau, als sie ihn in seiner Wohnung in der Neuen Heimat in Penzberg aufsuchte und ihm eröffnete, dass sie sich von ihm trennen wolle.

Außerdem hatte sie den 41-Jährigen aufgefordert, er solle ihr den Schlüssel zu ihrer Wohnung zurückgeben. Das tat der Penzberger aber erst wenige Wochen später. Ohne sich angemeldet zu haben, erschien er am 5. Januar 2011 in der Wohnung der 34-Jährigen in Murnau, als diese sich im Bad die Haar föhnte. Michael W. überwältige sie und verging sich an der Frau.

© SZ vom 04.07.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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