Lainbachwald:Bürgerbegehren unzulässig

Das Bürgerbegehren zur Erhaltung des Lainbachwalds ist unzulässig. Der Gemeinderat hat es deshalb am Mittwochabend abgelehnt. Bürgermeister Hans Kiefersauer (parteilos) sagte am Donnerstag auf Nachfrage, der mit der Prüfung betraute Rechtsanwalt habe festgestellt, dass in der Begründung eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt werde. Die Bürgerinitiative will verhindern, dass der Wald entlang des Lainbachs für die Erweiterung des Gewerbegebiets am Mondscheinwegs gefällt wird. Sie hatte in kurzer Zeit 500 Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt, das waren immerhin 200 mehr als nötig.

In der Begründung heißt es offenbar, der Wald sei als Biotop ausgewiesen. Das sei wohl so nicht richtig, sagte Kiefersauer, der nun auf einen Konsens mit der Bürgerinitiative hofft. Die Gemeinde hatte bereits angekündigt, einen breiteren Streifen stehenzulassen als zunächst geplant - 40 Meter statt nur zehn. Tatsächlich wird der Wald als wertvolles Biotop bezeichnet, ist aber wohl nicht als solches ausgewiesen. Er verbindet das Gebiet der Benediktenwand mit dem Loisach-Kochelsee-Moor. Damit sei die Begründung formal falsch, sagt der Bürgermeister. Die juristische Begründung laute, dass womöglich weniger Benediktbeurer für das Bürgerbegehren unterschrieben hätten, wenn die Information korrekt gewesen wäre.

Die Bürgerinitiative könnte Kiefersauer zufolge nun gegen den Beschluss klagen oder erneut Unterschriften sammeln. Am Donnerstag war niemand von den Verantwortlichen zu erreichen.

© SZ vom 10.11.2017 / ihr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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