Kurhaus:Renitent auf Ü-30-Party

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Vater und Sohn wegen Prügelei um Garderobengeld vor Gericht

Von Franziska Ulrich, Wolfratshausen

Auf einer Ü-30 Party im Tölzer Kurhaus hat ein 27-jähriger Gast aus dem Südlandkreis im November vergangenen Jahres aus Wut eine Trennwand eingetreten. Der Grund war marginal: Er wollte zwei Euro Garderobengebühr nicht bezahlen. Auf die Aufforderung hin, das Kurhaus mitsamt seinem Vater zu verlassen, wurde er allerdings renitent. Daraufhin mischte sich sein 55 Jahre alter Vater ein und schlug einem Security-Angestellten mit den Fäusten ins Gesicht. Wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung mussten sich Vater und Sohn jetzt vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Beide räumten die Vorwürfe umstandslos ein. Das Verfahren gegen sie wurde gegen eine Geldbuße eingestellt.

Die Sachbearbeiterin der Polizei schilderte den Hergang vor Gericht. Die Security-Männer hätten auf Anweisung hin die auf dem Boden liegenden Jacken von Gästen aufgesammelt und an der Garderobe abgegeben, sagte die Polizeibeamtin. Darunter habe sich auch die Jacke des 27-jährigen Angeklagten befunden. Dieser habe dann die zwei Euro Gebühr für die Garderobe nicht berappen wollen. Es sei zu einer Auseinandersetzung gekommen, worauf die beiden Angeklagten aufgefordert worden seien, das Haus zu verlassen. Der 27-Jährige habe sich geweigert zu gehen, so die Polizistin. Er musste gewaltsam von zwei Mitarbeitern der Sicherheitsfirma nach draußen gebracht werden. Dabei habe er mit dem Fuß ein Loch in eine Trennwand getreten und um sich geschlagen. Der 55-Jährige habe sich eingemischt und sei auf die Security-Männer losgegangen, die seinen renitenten Sohn festhielten. Er habe einen Beschäftigten der Sicherheitsfirma schmerzhaft am Sakko-Kragen gepackt und daran gezerrt. Den anderen Security-Mitarbeiter habe er mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen. Das Auge des Opfers sei stark angeschwollen, sagte die Polizistin.

Gegen Ende der Veranstaltung kam die Polizei und traf nur noch den Vater an, der Sohn hatte die Ü-30-Party im Tölzer Kurhaus bereits verlassen. Bei einem Alkoholtest stellte sich heraus, dass der 55-Jährige lediglich 0,14 Promille im Blut hatte und also kaum unter Alkoholeinfluss stand. Die Lage habe sich zu diesem Zeitpunkt schon beruhigt, die meisten Gäste seien bereits auf dem Nachhauseweg gewesen, sagte die Beamtin.

Die beiden Männer gaben vor dem Amtsgericht ohne Wenn und Aber zu, was ihnen zur Last wurde. Der Sohn bekam keinerlei Auflagen. Der Vater muss für den Sachschaden aufkommen, den sein Filius an der Trennwand um Kurhaus verursacht hatte, und dafür 500 zahlen. Außerdem wurde er dazu verurteilt, die Summe von 1500 Euro bis zum 31. August nächsten Jahres an eine gemeinnützige Einrichtung zu entrichten. Der 55-Jährige entschied sich dafür, diesen Betrag an eine Krebsforschungseinrichtung für Kinder zu überweisen.

© SZ vom 25.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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