Königsdorf:Kiesgrube kann erweitert werden

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Der Gemeinderat Königsdorf fordert aber Renaturierung

Von Claudia Koestler, Königsdorf

In der rund 35 000 Quadratmeter großen Kiesgrube in Osterhofen werde mit Siebanlagen unterschiedliche Körnungen für die Kunden und für den eigenen Bedarf hergestellt, so beschreibt es die Firma "S. Schmidt" auf ihrer Homepage. Doch die Königsdorfer Gemeinde sieht in der Handhabung der Grube durch die Firma eine "vielleicht nicht eklatante, aber doch sehr auffällige Diskrepanz" zwischen Abbau und Aufbau, so beschrieb es Andreas Baumann vom Königsdorfer Bauamt. Deshalb soll jetzt die Auflage verschärft werden, beschlossen die Räte in ihrer Sitzung am Dienstag.

Südlich der Jugendsiedlung Hochland baue die Firma "S. Schmidt" zwar fleißig Kies ab, renaturiere aber nur zögerlich, und genau darin liege die Diskrepanz, erklärte Baumann. Weil die Firma nun aber die Grube erweitern möchte, will die Gemeinde ihrerseits die Zügel anziehen und auf Einhaltung der Auflagen pochen.

Im Rahmen des Vorbescheids vom Mai dieses Jahres hatte das Landratsamt die bauplanrechtliche Zulässigkeit der Kiesgrubenerweiterung mit Wiederverfüllung und Rekultivierung zwar geprüft und für zulässig erachtet. Im Gemeinderat war man indes der Meinung, dass die bereits im Bescheid von 2005 benannten Auflagen bezüglich Wiederverfüllung und Rekultivierung der vorhandenen Grube zu erfüllen sind, und zwar bevor die Grube erweitert wird. "Mit Betonung auf bevor", sagte Bürgermeister Anton Demmel (FW).

Nur unter dieser Bedingung gaben die Räte schließlich mehrheitlich ihr Einvernehmen zur Grubenerweiterung. Bernhard Woisetschläger (UBL) hatte zuvor allerdings noch erklärt, er sei grundsätzlich "sehr skeptisch", wenn nicht-ortsansässige Firmen "hier Ausbeute betreiben" und "solche Flächen entstehen, in denen alles ungehindert in den Boden dringen kann". Folglich verweigerte er sein Einverständnis zur Grubenerweiterung trotz verschärfter Auflagen, Josef Birzele und Marlies Woisetschläger (beide UBL) stimmten ebenfalls dagegen.

© SZ vom 28.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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