Kein Urteil:Gefälschte Quittungen

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Amtsgericht stellt Prozess gegen 67-Jährigen ein

Von Benjamin Engel, Geretsried

Auf den Vorwurf der Urkundenfälschung reagiert der Angeklagte empört. "Ich weiß gar nicht, wer hier wen betrügt", sagt der 67-jährige Geretsrieder am Montag im Sitzungssaals des Wolfratshauser Amtsgerichts. Der Mann hatte beim Tölzer Jobcenter beantragt, ihm Reisekosten für Besuche bei seiner neunjährigen Tochter in Niedersachsen zu erstatten. Bei der Behörde hatte der Kaufmann im Ruhestand drei Rechnungen für je eine Hotelübernachtung vorgelegt. Doch die Belege waren gefälscht. Gegen den Strafbefehl legte der Mann Einspruch ein, weswegen nun öffentlich vor Gericht verhandelt wurde.

Pikant machte die Verhandlung, dass der Mann erst im November vor dem Amtsgericht Wolfratshausen in vergleichbarer Sache erscheinen musste. Vor fünfeinhalb Monaten wurde er wegen Urkundenfälschung verurteilt, 1350 Euro Geldstrafe zu zahlen. Deswegen stellte Richter Helmut Berger das aktuelle Verfahren ein. Damals hatte der Angeklagte gefälschte Hotelrechnungen, Kontoauszüge und Flugbestätigungen in Höhe von knapp 3000 Euro beim Tölzer Landratsamt vorgelegt. Diese Manipulationen hatte der Mann zugegeben.

Im jetzigen Fall, so beteuerte der Angeklagte, sei er davon ausgegangen, dass die Belege in Ordnung gewesen seien. Er schildert, dass die Quittungen für die Hotelübernachtungen verloren gegangen seien. Daher habe er einen Bekannten, den er regelmäßig in Niedersachsen getroffen habe, gebeten, Ersatzquittungen für ihn zu besorgen. Die Polizei ermittelte jedoch, dass es sich nicht um Originalrechnungen des Hotels handelte.

Auf die Aussagen des Mannes reagierte der Strafrichter skeptisch. "Das macht doch keinen Sinn", erklärte Berger. Warum der Angeklagte nicht selbst zum Hotel gefahren sei, um sich Ersatzquittungen zu besorgen, fragte er sich.

Von dem Mann fordert das Tölzer Jobcenter insgesamt 4315 Euro zurück. Laut dessen Geschäftsführer gehe es auch noch um gefälschte Belege, etwa für Flugtickets oder Zugfahrkarten. Doch am Montag wurde ausschließlich wegen der drei inkorrekten Hotelquittungen aus der Zeit zwischen März 2015 und Februar 2019 verhandelt.

Für die Einstellung des jüngsten Verfahrens bedankte sich der Angeklagte beim Strafrichter.

© SZ vom 14.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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