Ickinger Politik:Vorkaufsrecht für Reithallenareal

Die Gemeinde sichert sich die Möglichkeit, eigene Ziele umzusetzen

Nachdem bei einem Brand der ehemaligen Ickinger Reithalle im Juli 2018 zwei Menschen ums Leben gekommen sind, will der Eigentümer Johann Abfalter das Gelände der Ruine neu nutzen. Am Donnerstag aber sicherte sich die Kommune ein Vorkaufsrecht per Satzung für das Areal. Es ist, wie Gemeinderat Georg Linsinger (UBI) nachfragte, das erste Vorkaufsrecht, das sich Icking damit sichert. Es sei, begründete Bürgermeisterin Margit Menrad (UBI), gegenwärtig nicht klar, dass dort die städtebaulichen Ziele der Gemeinde über eine Bauleitplanung und eventuell einen städtebaulichen Vertrag gesichert werden können. Und: "Man weiß es einfach nicht, ob er nicht doch verkaufen will", fügte sie an. Durch den Erlass der Vorkaufsrechtssatzung will die Gemeinde sicherstellen, dass ihre Wünsche wie eventuell sozialer Wohnungsbau dort erfüllt werden. Außerdem sei das Grundstück, das an ein Landschaftsschutzgebiet grenzt, topografisch besonders und landschaftlich exponiert. Ob Icking bei einem tatsächlichen Verkauf auch das Vorkaufsrecht nutzt, wird aber erst im Fall der Fälle geprüft.

© SZ vom 14.09.2019 / cjk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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