Ickinger Politik:Gemeinderäte dürfen am Computer abstimmen

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Icking ändert seine Geschäftsordnung, so dass nicht mehr alle Mandatsträger fürs Votum physisch anwesend sein müssen

Über Stunden hinweg Debatten in einem geschlossenen Raum über all jene Themen zu führen, die für die Bevölkerung draußen wichtig sind, ist für einen Gemeinderat in Zeiten der Pandemie auch unter strengen Hygieneauflagen eine Herausforderung. Um die Anzahl von Menschen zu reduzieren und somit sicherzustellen, dass nur Meinungen und keine Viren ausgetauscht werden, haben viele Kommunen einen Not- oder Krisenausschuss installiert, der statt des Gemeinderates tagt. Das gilt auch für Icking, wo während der Pandemie nur etwa die Hälfte der regulären Besetzung physisch im Sitzungssaal des Rathauses anwesend ist, die andere Hälfte die Sitzung zuhause per Live-Übertragung verfolgt. Doch weil es die Bayerische Gemeindeordnung bis dato nicht zuließ, dass Ratsmitglieder, die nicht persönlich in der Sitzung sind, trotzdem abstimmen dürfen, ist es jüngst in Icking immer wieder zu kuriosen Szenen gekommen. Wollte eine Gemeinderätin oder ein Gemeinderat unbedingt die Stimme abgeben, obwohl sie oder er nicht dem Notausschuss angehörte, blieb nur sportliche und räumliche Flexibilität: Die Diskussion in der Sitzung wurde extern am Computer verfolgt, und wenn es zur Abstimmung kam, flitzte der betreffende Gemeinderat in den Sitzungssaal und hob die Hand, um gleich darauf wieder den Raum zu verlassen. Damit niemand zwischen Diskussion und Abstimmung lange warten musste, bis der externe Kollege den Weg vom Zuhause ins Rathaus geschafft hatte, stellte Bürgermeisterin Verena Reithmann (UBI) denjenigen jeweils ein Zimmer im Rathaus zur Verfügung, von wo aus sie die Sitzung per Übertragung verfolgen konnten, ehe sie ihren kurzen Auftritt im Saal hatten.

Ein solches Hin und Her ist nun Vergangenheit: Nachdem die Gemeindeordnung zum 17. März dahingehend geändert werden soll, dass künftig auch Gemeinderäte, welche die Sitzung zuhause verfolgen, abstimmungsberechtigt sind, ändert die Gemeinde Icking die Geschäftsordnung entsprechend, und zwar mit Wirkung vom 18. März an. Dafür votierten die Anwesenden der jüngsten Sitzung am Montag einstimmig, nachdem die UBI einen entsprechenden Antrag gestellt hatte.

Kleiner Haken allerdings: Es wird keine vollständige Sitzungsübertragung aus Icking geben, die auch die Öffentlichkeit verfolgen kann. Presse und Zuhörer müssen sich weiter im Saal einfinden, wollen sie die Diskussionen verfolgen.

© SZ vom 10.03.2021 / cjk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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