Für Hagel-Opfer:Härtefallfonds: Frist für Anträge verlängert

Für Opfer des Hagelunwetters am 26. August, das vor allem in Benediktbeuern und Bichl, aber auch in anderen Orten des Landkreises viele Schäden hinterlassen hat, wird die Frist für einen Antrag aus dem Härtefallfonds verlängert. Damit werden Privatpersonen unterstützt, deren Gebäude oder Anlagen durch den Hagel beschädigt wurden und die ohne staatliche Hilfe in eine existenzielle Notlage geraten würden. Sie können nun noch bis zum 31. März nächsten Jahres einen Antrag im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen einreichen.

Ziel der Beihilfe sei es nicht, die Schäden in vollem Umfang auszugleichen, teilt das Landratsamt mit. Vielmehr sollten die Mittel aus dem Fonds sicherstellen, dass Betroffene durch die Naturkatastrophe nicht in ihrer Existenz gefährdet werden. "Vorrangig müssen anderweitig zur Verfügung stehende Mittel ausgeschöpft werden. wie zum Beispiel Versicherungsleistungen, steuerliche Vorteile oder eigenes Vermögen. Die Anträge sind unter https://www.finanzministerium.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/unwetter_202308/ abrufbar oder können ausgedruckt in der jeweiligen Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Der Antrag ist mit den angefügten Formularen schriftlich beim Landratsamt, Professor-Max-Lange-Platz 1, in Bad Tölz einzureichen. Dabei muss der Schaden beziffert und die zur Sanierung verfügbaren Eigenmittel belegt werden.

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