Grundsatzbeschluss:Stadträte wollen weiter "mitschnabeln"

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Geretsrieder Stadtwerke sollen Bau und Betrieb des Hallenbads übernehmen

Von Felicitas Amler, Geretsried

Die Stadt Geretsried erwägt, Bau und Betrieb des geplanten interkommunalen Hallenbads an die eigenen Stadtwerke zu übertragen. Der Stadtrat hat dazu am Dienstag einstimmig einen bewusst sehr vage formulierten Grundsatzbeschluss gefasst: ein "möglicherweise" Ja. Dieser Beschluss diente vor allem dazu, die Verwaltung mit der Ausarbeitung der Details zu beauftragen, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben. Sprecher aller Fraktionen betonten, der Stadtrat müsse die Kontrolle über das Hallenbad behalten. Nur unter dieser Bedingung sei die Übertragung an das Kommunalunternehmen erwünscht. Zu klären sei, wie Ewald Kailberth (CSU) formulierte: "Wie weit dürfen wir noch mitschnabeln?"

Die anderen Kommunen, die das mit 13,6 Millionen Euro veranschlagte Hallenbad mit finanzieren und sich am Betriebskostendefizit von geschätzt 750 000 Euro jährlich beteiligen, seien über die mögliche Übertragung an die Stadtwerke informiert, erklärte Rathaussprecher Thomas Loibl auf Nachfrage.

Kämmerer Helge Balbiani erinnerte daran, dass die Stadt bereits vor drei Jahren mehrere Steuer-Fachleute hatte prüfen lassen, welche Trägerschaft für das Bad finanziell, steuerlich und organisatorisch günstiger wäre; auch das Finanzamt sei zu Rate gezogen worden. Letztlich sei die Übertragung - und zwar schon vor dem Baubeginn - wirtschaftlich am sinnvollsten.

Robert Lug sagte, die Freien Wähler stimmten grundsätzlich zu, aber das Bad sei eine öffentliche Aufgabe, auf die der Stadtrat weiterhin Einfluss haben müsse. Etwa wenn eines Tages über eine Erweiterung "mit Spaßfunktionen" diskutiert werde. Er wolle daher wissen, ob es möglich sei, dass der Stadtrat ein Weisungsrecht gegenüber dem Verwaltungsrat der Stadtwerke bekomme. Detlef Ringer (Grüne) bekräftigte das: "Der Stadtrat muss seine Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten behalten." Volker Reeh (CSU) äußerte die "dringende Bitte", dass erst einmal Verträge vorgelegt werden, da es ohne diese äußerst schwierig sei zu entscheiden. CSU-Stadtrat und Jurist Gerhard Meinl sagte: "Normalerweise lässt sich rechtlich alles abbilden, was man will." Voraussetzung sei allerdings, dass man das präzise definiere. So könnte sich seiner Ansicht nach die Stadt auch bei einer Übertragung des Bads an die Stadtwerke bestimmte Beschlüsse vorbehalten. Zum Vergleich nannte er die WGV, die für den Landkreis die Abfallwirtschaft übernommen hat: "Aber die Satzung macht der Kreistag."

In mehreren Wortmeldungen wurde die personelle Situation der Stadtwerke angesprochen, die nicht für eine zusätzliche Aufgabe ausreiche. Der Kämmerer bestätigte das, sagte aber, es könnten Leistungen von städtischen Mitarbeitern erbracht und den Werken in Rechnung gestellt werden. Die Stadtwerke sind eine hundertprozentige Tochter der Stadt Geretsried. Sie beschäftigen nach Auskunft aus dem Rathaus derzeit 23 eigene Mitarbeiter.

Das interkommunale Hallenbad soll neben dem Geretsrieder Schulzentrum an der Adalbert-Stifter-Straße errichtet werden. Laut Plan werden dazu im Frühjahr 2018 zunächst die Bäume gefällt, die dem Vorhaben weichen müssen. Mitte kommenden Jahres sollen die Bagger auf das Gelände rollen, bis 2020 ist die Fertigstellung des Baus anvisiert.

© SZ vom 29.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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