Geschwindigkeitsmessung:Mehr Kontrollpunkte

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Vertrag unterzeichnet: Michael Braun, Geschäftsführer des Zweckverbands, Verbandsvorsitzender Josef Janker, Polizeipräsident Robert Kopp und Polizeidirektor Peter Böttinger (v. li.). (Foto: Harry Wolfsbauer)

Mobiles Blitzgerät: Zweckverband trifft Vereinbarung mit Polizei

Von Nils Hannes Klotz, Bad Tölz

Die großen Boxen mit dem Kamera-Auge sind für Josef Janker ein Erfolg. "Sie wirken - und das ist das Wesentliche", sagt der Tölzer Bürgermeister und Vorsitzende des Zweckverbands Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland über die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen. Gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Oberbayern Süd hatte der Zweckverband diese Anlagen in den vergangenen zwei Jahren getestet. Eine Vereinbarung, die beide Parteien jetzt unterzeichneten, regelt für den Zweckverband die Kontrollstellen fürs Blitzen auf dem Gebiet des Polizeipräsidiums. Um 31 Mess-Standorte, an denen die Unfallgefahr erhöht ist, wird der Einsatzbereich erweitert, an denen der Zweckverband den Verkehr überwacht.

Ungefähr 60 Prozent des Verbandsgebiets fielen in die Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, erklärte Janker die intensive Zusammenarbeit. Aber auch mit den anderen Polizeipräsidien arbeite man hervorragend zusammen. Insgesamt misst der Zweckverband mit zwei Blitzanhängern nun an 58 Stellen die Geschwindigkeit der Autofahrer - die neuen 31 Standorte eingeschlossen. Sie befinden sich in den Landkreisen Miesbach, Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau sowie in der kreisfreien Stadt Rosenheim.

Erhebliche Vorteile sieht Robert Kopp, Präsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, in der teilstationären Geschwindigkeitsmessung. Sie sei der Lückenschluss zwischen mobiler und stationärer Messung, sagte er. Es gehe darum, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, um Gesundheit und Menschenleben zu schützen. Nicht angepasste Geschwindigkeit sei immer noch die Unfallursache Nummer eins. Er wies auf die Verkehrsbilanz für das Jahr 2018 hin: "Vier von zehn Verkehrstoten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd geht auf die Unfallursache ,überhöhte Geschwindigkeit' zurück." Im Vorjahr seien dies insgesamt 99 Verkehrstote gewesen - Tendenz steigend.

Für die teilstationäre Geschwindigkeitsmessung macht das bayerische Innenministerium den Kommunen strenge Vorgaben: Maximal sieben Tage darf an einem Ort das Tempo mit dem Blitzanhänger gemessen werden, danach ist eine Pause von mindestens 21 Tagen vorgeschrieben.

Dass die Kontrolle der Geschwindigkeit durchaus eine Auswirkung auf das Verhalten der Autofahrer hat, erklärte Thorsten Preßler vom Zweckverband. So hätten Verkehrsbeobachtungen ergeben, dass die Messungen inner- und außerorts sowohl zeitlich als auch räumlich nachwirken. Noch eine Woche nach dem Abbau der Box war die Beanstandungsquote geringer als gewöhnlich. Auch das Polizeipräsidium Oberbayern Süd verfügt über ein teilstationäres Geschwindigkeitsmessgerät. Im Gegensatz zum Zweckverband sind die Messstellen für die Polizei aber nicht vorgeschrieben.

Wer wissen möchte, wo die beiden Blitzanhänger des Zweckverbandes aktuell stehen, findet diese und weitere Informationen unter der Internetadresse: www.kdz-oberland.de/fuer-verkehrsteilnehmer/semistation

© SZ vom 27.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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