Gerichtsverhandllung um Steinwurf:Zähne ausgeschlagen

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45-Jähriger zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt

Von Benjamin Engel, Geretsried

Dass der angeklagte Christos C. den Stein aus Notwehr auf seinen Kontrahenten geschleudert hat, ist auch am zweiten Verhandlungstag umstritten geblieben: Das Wurfgeschoss hatte Ömür M. (Namen geändert) mit voller Wucht im Gesicht getroffen. Der 44-jährige Geretsrieder verlor dadurch mehrere Zähne. Noch rund ein dreiviertel Jahr nach der Auseinandersetzung kann der Mann manchmal nur undeutlich sehen. Der 45-jährige Angeklagte hatte den Stein seiner Aussage nach nur deshalb geworfen, weil er schon am Boden liegend eine weitere Attacke von Ömür M. mit dem Teppichmesser fürchtete. Das überzeugte den Wolfratshauser Amtsrichter Helmut Berger angesichts widersprechender Zeugenaussagen nicht. Er verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten.

Zwischen den Männern gab es schon länger Zwist. Auf dem Parkplatz vor dem Wohnhaus von Ömür M. trafen beide im November 2016 aufeinander. Dorthin hatte sich das spätere Opfer von einem heute 58-jährigen Mitarbeiter mit dem Lieferwagen fahren lassen. Dieser schilderte, dass sein Chef sehr wütend und angetrunken gewesen sei. "Er war außer sich, hat gedrängt, dass ich schnell fahren soll."

Noch während er eingeparkt habe, sei dieser aus dem Wagen gesprungen und auf den Angeklagten losgegangen. Beide hätten gerangelt und geschubst, zu Boden gegangen sei aber niemand. Die Freundin seines Chefs und er selbst hätten die Kontrahenten voneinander getrennt. "Auf einmal habe ich gesehen, dass mein Chef Blut im Gesicht hatte und umfiel", sagte er. Dann habe er gesehen, wie Christos C. faustgroße Steine zu Boden fallen ließ. Dass der Angeklagte überhaupt geohrfeigt wurde, noch dazu so stark, dass er stürzte, hatten Ömür M. und dessen Freundin bestritten. Nur ein Freund des Angeklagten, der angab auf einem Spaziergang mit seiner Frau zufällig vorbeigekommen zu sein, bestätigte das. Er behauptete sogar, dass Ömür M. den Angeklagten geohrfeigt habe, als der bereits auf dem Boden lag.

Beim zweiten Verhandlungstag am Montag bestätigte die Frau des mit dem Angeklagten befreundeten Mannes, die Ohrfeige beobachtet zu haben. Mehr habe sie nicht gesehen, und ihren Mann zum Gehen gedrängt. "Wir waren nur vier bis fünf Meter weg", sagte sie.

Für Amtsrichter Berger hat der Angeklagte keineswegs aus Notwehr gehandelt. Von Schlägen hätten weder das Opfer, dessen Freundin und sein Mitarbeiter gesprochen, sagte er. Dass der Bekannte von Christos C. behaupte, dass der Angeklagte geschlagen worden sei, als er bereits am Boden lag, habe noch nicht einmal dieser selbst so dargestellt. "Dass die Frau sagt, nur die erste Ohrfeige gesehen zu haben und sonst nichts, ist unglaubwürdig."

Positiv wertete Richter Berger, dass der Angeklagte bisher straffrei geblieben war. Allerdings seien die Verletzungen und Spätfolgen für sein Opfer strafverschärfend. Deshalb verurteilte er den Angeklagten zusätzlich zur siebenmonatigen Bewährungsstrafe, noch 3000 Euro Schmerzensgeld an Ömür M. zu zahlen. Damit blieb Berger unterhalb der von Staatsanwalt und der das Opfer vertretenden Nebenklägerin geforderten Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Christos C. entschuldigte sich für den Steinwurf. "Ich wollte nicht, dass so etwas passiert", sagte er.

© SZ vom 26.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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