Gerichtsurteil:Auto angezündet

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Brandstifterin muss nach Berufung doch nicht ins Gefängnis

Von Benjamin Engel, München/Wolfratshausen

Eine 31-jährige Frau aus dem Südlandkreis muss nun doch nicht ins Gefängnis. Sie hatte sich mit der Nachbarsfamilie in einem Mehrparteienhaus zerstritten. Schließlich zündete die junge Frau zusammen mit einer 21-jährigen Freundin das Auto der Nachbarn vor deren neuen Wohnhaus in einem anderen Ort mit Grillanzündern an. Dafür hatte das Amtsgericht Wolfratshausen die beiden Frauen in erster Instanz wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung verurteilt - die ältere zu einer 22-monatigen Haftstrafe, die Jüngere zu einer Jugendstrafe auf Bewährung. Beide legten dagegen Berufung ein - und waren erfolgreich.

Die dritte Jugendkammer am Landgericht München II setzte die ursprüngliche Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zur Bewährung aus. Für die jüngere Frau blieb es zwar bei einer Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Doch zwei verhängte Freizeitarreste entfielen.

Nach dem Inbrandsetzen des Autos im November 2015 waren die zwei Frauen zunächst unbemerkt entkommen. Erst Monate später hatte die Jüngere ihre Freundin bei der Polizei belastet. Am Fahrzeug entstand Totalschaden. Hätten nicht vorbeifahrende Autofahrer Alarm geschlagen, hätte das Feuer auf das Haus übergreifen können. Das hatte ein Gutachter in dem Prozess in erster Instanz erklärt. Beide Frauen hatten die Tat gestanden.

Wie die Verteidigerin der Älteren in der Verhandlung am Wolfratshauser Amtsgericht erklärt hatte, habe der Sohn der früheren Nachbarn den Sohn ihrer Mandantin beleidigt. Deswegen habe sich die Frau rächen wollen und auf dem linken Vorder- und Hinterreifen des Autos mit Grillanzündern Feuer gelegt. Die jüngere Frau habe Schmiere gestanden. Für ein Alibi hatten die beiden Frauen einen Whatsapp-Chat fingiert, wonach sie sich in der Tatnacht gemeinsam in der Wohnung der Älteren aufgehalten hätten.

Zur Tataufklärung trug letztlich der Mann der jüngeren Angeklagten bei: Dieser hatte ihm erzählt, dass ihre ältere Freundin behauptet habe, das Auto angezündet zu haben. Daraufhin hatte der Mann sie bedrängt, zur Polizei zu gehen. In ihrer Aussage vor den Beamten belastete die jüngere Frau ihre Freundin zunächst als Alleintäterin. Schließlich hatte beide die gemeinsame Tat eingeräumt.

In der Verhandlung in erster Instanz hatte der Jugendrichter am Amtsgericht Wolfratshausen, Urs Wäckerlin, eine Bewährungsstrafe gegen die ältere Angeklagte abgelehnt. Er hatte keine besonderen Umstände in der Tat und der Persönlichkeit erkannt, die dies aus seiner Sicht rechtfertigen könnten. Ihm war auch die Situation der geschädigten Familie zu wenig beachtet worden. Monatelang hätten das Ehepaar und die Kinder nicht gewusst, wer ihr Auto in Brand gesteckt habe. Die beiden Frauen hätten die Familie nie kontaktiert oder eine finanzielle Wiedergutmachung angeboten.

© SZ vom 10.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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