Geretsried:Vor der Disco ausgeknockt

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30-Jähriger für Fausthieb verurteilt, Opfer hätte sterben können

Von Benjamin Engel, Geretsried

Durch den Faustschlag hätte Harald C. sterben können, darin waren sich der Richter und der Staatsanwalt einig: In der Nacht auf den 15. November des Vorjahres war der 28-jährige Industriemechaniker im Geretsrieder Nachtclub M1 mit dem 30-jährigen Koch Markus K. aneinander geraten (Namen geändert). Vor dem Eingang schlug der Ältere dem anderen mit der Faust so heftig ins Gesicht, dass dieser umfiel und mit dem Hinterkopf auf den Asphalt knallte. Er blieb einige Minuten bewusstlos liegen - und kam mit Gehirnerschütterung und Platzwunden an Lippe und Hinterkopf davon. Der Schläger musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Markus K. feierte mit Freunden erst in einem Gasthaus, von Mitternacht an im M1. Er gab an, etwa fünf Weißbier getrunken zu haben. Womöglich habe er Harald C. beim Tanzen angerempelt, worüber sie in Streit geraten seien, sagte er. Vor dem M1 habe er "aus Angst" zugeschlagen.

Sein Opfer Harald C. - er war mit 2,3 Promille stark angetrunken - konnte sich an nichts mehr erinnern. "Ich weiß nur noch, dass ich in der Nacht im Krankenhaus aufgewacht bin." Ein Türsteher sagte aber, dass Harald C. aus dem Nachtclub ins Freie gerannt sei. Der Angeklagte sei diesem nach und habe zugeschlagen. Danach habe er den Mann festgehalten.

Der Staatsanwalt folgte dessen Darstellung. Für ihn hatte der Angeklagte "Riesenglück", dass nichts Schlimmeres passiert sei. Sein Opfer hätte sterben können, durch mögliche Gehirnblutungen nach dem Faustschlag oder Ersticken an Erbrochenem, während er bewusstlos war. Richter Helmut Berger verurteilte Markus K. zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Zudem soll er 500 Euro an den Verein zur Förderung rechtsmedizinischer Forschung zahlen. Strafmildernd wertete er, dass Markus K. noch in der Verhandlung zustimmte, 1500 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zu zahlen.

© SZ vom 21.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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