Der Stadtrat folgte damit der Empfehlung der beauftragten Anwaltskanzlei. Der Gutachter hielt das Bürgerbegehren sowohl formell wie auch inhaltlich für unzulässig. Die Fragestellung koppele auf unzulässige Weise zwei unterschiedliche Bebauungspläne am Karl-Lederer-Platz.
Auch die Begründung sei mangelhaft: Sie sei in "irreführender Weise unvollständig und undifferenziert". Das Bürgerbegehren suggeriere den Wählern, dass der siebengeschossige Turm verhindert werden könne, wenn die Stadt die alten Pläne aufhebe und erneut in einen Planungsprozess einsteige.
Dabei seien die Verfahren bereits abgeschlossen und die Baugenehmigung durch das zuständige Landratsamt erteilt worden. Die Stadt selbst könne bei einer neuen Planung dem Bauherrn das Baurecht nicht entziehen.
Bürgermeister Michael Müller (CSU) hielt nach der Abstimmung einen flammenden Appell an die Gegner, das Projekt mitzutragen. Die Bürgerinitiative wollte sich nach der Sitzung nicht äußern, sondern zunächst die Begründung abwarten. Die Gegner können gegen die Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht klagen.