Geretsried:Schnelle Entscheidung

Gericht will in Sachen Sieber zeitnah über Rückruf urteilen

Banges Warten in Sachen Sieber: Die Untersuchungen der weiteren Warenproben auf Listerien laufen noch - und im Streit um Produktionsverbot und Rückruf für die Großmetzgerei in Geretsried will das Gericht bald urteilen. "Es ist eine zeitnahe Entscheidung beabsichtigt", sagte am Mittwoch ein Sprecher des Verwaltungsgerichts München. Firmenchef Dietmar Schach hält die Maßnahmen für völlig überzogen und klagt gegen den Freistaat. Das Robert-Koch-Institut (RKI) vermutet, dass ein Sieber-Produkt in Zusammenhang mit einem Listeriose-Ausbruch in Süddeutschland steht.

Am Krisentelefon des Unternehmens meldeten sich am Mittwoch noch einmal 300 bis 400 Menschen, am Donnerstag waren es einige Dutzend. Beim Werksverkauf blieb die Zahl der Kunden klein, die Waren zurückgaben. Am Mittwoch kamen rund 40 Verbraucher, um sich den Kaufpreis erstatten zu lassen. Am Donnerstag waren es gut ein Dutzend. Der Werksverkauf öffnet am Freitag wieder ab 14 Uhr.

Die Verbraucherzentrale Bayern kritisierte die Information von Kunden bei der Rückrufaktion. Verbraucher könnten auf dem offiziellen Portal "lebensmittelwarnung.de" nur schwer herausfinden, ob sie betroffene Produkte eingekauft haben: "Diese Liste ist wegen zahlreicher Abkürzungen und fehlender Abbildungen für Verbraucher teilweise unverständlich." Zudem fehle der Hinweis auf das Identitätskennzeichen der Firma Sieber, das auf jeder Verpackung zu finden ist mit den Buchstaben BY für Bayern und der Nummer 10751, sagte Marion Breithaupt-Endres von der Verbraucherschutzorganisation. Allen Personen, die Sieber-Wurst gegessen haben und Symptome aufweisen oder innerhalb von zwei Monaten entwickeln, sollten zum Arzt gehen.

© SZ vom 03.06.2016 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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