Geretsried:Rabiater Schuldner

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Gericht verurteilt Geretsrieder wegen räuberischer Erpressung

Von Benjamin Engel, Geretsried

Der heute 25-jährige Geretsrieder Peter P. (Namen geändert) hatte nach eineinhalb Jahren noch immer nicht das ganze Geld vom Käufer seiner Coach bekommen. Mehr noch: Der inzwischen 22-jährige Martin M., ebenfalls aus Geretsried, bedrohte ihn auch noch. Daraufhin zeigte der 25-Jährige seinen damaligen Arbeitskollegen an. Im Februar 2015 hatten beide vereinbart, dass Martin M. die Garnitur für 1600 Euro erwirbt, die Summer aber erst später zahlt. Doch das Geld floss nur spärlich und nicht vollständig. Als sich beide im September 2016 zufällig in Geretsried trafen, beschimpfte Martin M. den Verkäufer und drohte ihm, seinen Kopf gegen die Autoscheibe zu schlagen, sollte er weiterhin Geld fordern. Peter P. ging zur Polizei - und der Fall landete vor dem Amtsgericht Wolfratshausen. Wegen räuberischer Erpressung verurteilte Amtsrichter Helmut Berger den geständigen Angeklagten am Montag zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Zudem muss er 1000 Euro an den Christophorus Hospizverein aus dem Landkreis zahlen.

Wie Peter P. vor Gericht schilderte, seien er und der 22-Jährige seit 2012 Arbeitskollegen gewesen, hätten auch privat einiges gemeinsam unternommen. "Das Verhältnis war gut", sagte der Messebauer. Als er umgezogen sei, habe er seine Couch verkaufen wollen. Mit Martin M. habe er den Kaufpreis vereinbart. "Er hat gleich gesagt, er zahlt erst einmal später." Doch Martin M. sei sehr schlecht zu erreichen gewesen, habe oft seine Telefonnummer gewechselt. Einmal habe er ihm 50 Euro gegeben, einmal ein kaputtes Handy, was er für 200 Euro im Ausland verkauft habe. "Ich bekam auch eine Playstation 3, die habe ich für 100 Euro verkauft." Zuletzt habe Martin M. ihm ein Heimkino im Wert von 450 Euro gegeben. "Den Rest - 800 Euro - habe ich nicht mehr gekriegt", sagte der 25-Jährige.

Zuletzt trafen beide im September 2016 zufällig in Geretsried aufeinander. Wie Peter P. schilderte, sei Martin M. sehr böse geworden, als er das ausstehende Geld verlangt habe. "Ich schlage deinen Kopf in die Scheibe, wenn Du noch mal kommst und Geld haben willst", habe dieser gedroht und ihn beschimpft. Wenig später zeigte Peter P. deshalb den 22-Jährigen an.

Doch vor Gericht wollte der Messebauer die Verhältnisse möglichst schnell bereinigen. Deswegen hatte er die Mutter des Angeklagten noch vor der Verhandlung kontaktiert. Er legte eine mit ihr geschlossene Vereinbarung vor, wonach sie in zwei Tranchen je 330 Euro zahle, um die Schulden ihres Sohnes zu begleichen. Die erste Rate habe sie schon bezahlt, sagte Peter P. Seine Anzeige wegen Beleidigung gegen Martin M. wolle er zurücknehmen. "Wir beenden diese Geschichte", erklärte er.

Doch Amtsrichter Berger relativierte: "So einfach geht das nicht". Nehme Peter P. die Beleidigungsanzeige zurück, müsse er die Verfahrenskosten zahlen. Der angeklagte Martin M. sagte jedoch zu, dafür aufzukommen. Ihn mahnte Richter Berger. Wenn es auch nur ein minderschwerer Fall von räuberischer Erpressung sei, reiche der Strafrahmen doch von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. "Es ist erheblich, wie Sie sich verhalten haben." Mit einer Bewährungsstrafe von einem halben Jahr blieb Berger unter der Forderung der Staatsanwältin von zehn Monaten zur Bewährung.

© SZ vom 21.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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