Geretsried:Gefährliche Zündelei

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53-Jähriger verursacht Einsatz der Feuerwehr - er erhält Geldstrafe

Von Benjamin Engel, Geretsried

Wie gefährlich seine Zündelei gewesen ist, versteht der 53-jährige Frührentner aus Geretsried nicht. "Ich wollte doch nur so ein Lagerfeuer entzünden, wie ich das schon oft in der Jugend gemacht habe", erklärt der Angeklagte im Sitzungssaal. Im Juli hatte er in den Isarauen auf Höhe der Geretsrieder Sperlingstraße mit einem Feuerzeug einen Baumstamm angezündet. Der brannte nach einer Trockenperiode an dem heißen Tag sofort lichterloh. Eigene Löschversuche blieben erfolglos. Erst der Feuerwehr gelang es, die Flammen zu ersticken. Spaziergänger hatten die Polizei alarmiert. Dafür wurde der Mann wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Brandgefahr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 20 Euro verurteilt.

Noch 30 Grad Celsius hat es an dem Julitag. So berichtet jedenfalls eine alarmierte Polizistin. Ein starker Wind mit kräftigen Böen trocknet die Natur zusätzlich aus. Doch der Angeklagte behauptet, dass es weder trocken noch besonders windig gewesen sei. "Davon habe ich nichts bemerkt", erklärt er. Wie er schildert, hat er mit dem Feuerzeug im Gehölz eingeklemmtes trockenes Gras angezündet. Das Holz in Brand zu setzen, sei sehr leicht gewesen. Für gefährlich hat er das nicht gehalten. Im Umkreis habe es nur Kies und Wasser gegeben. Weiteres Gebüsch, auf das die Flammen hätten übergreifen können, sei weit weg gewesen. An der Isar werde jeden Tag irgendwo Feuer gemacht, rechtfertigt er sich. "Das ist da so üblich."

Auf Bitten von zwei Jugendlichen hatte der Mann einen Löschversuch begonnen. Mit einer leeren Flasche schöpfte er Isarwasser, das er über die Flammen goss. Doch das reicht nicht. Die alarmierte Polizistin spricht davon, dass die Feuerstelle bei ihrem Eintreffen vor allem stark geraucht habe. Doch seien noch kleine Flammen emporgezüngelt. Daher habe sie die Feuerwehr verständigt. "Bevor uns das bei 30 Grad noch die Isarauen abfackelt", wie sie ergänzt.

Der entstandene Schaden blieb zum Glück begrenzt. In der nahen Pupplinger Au waren erst im Frühjahr 6,5 Hektar Wald abgebrannt. Für die Staatsanwältin hatte der Angeklagte jedoch vorsätzlich gehandelt. Wegen der extremen Trockenheit sei die Brandgefahr hoch gewesen. Die Flammen hätten auf das Gebüsch dahinter übergreifen können. Einen Baumstamm anzuzünden, habe mit einem Lagerfeuer nichts zu tun. Sie forderte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Euro.

Ähnlich beurteilte den Fall Amtsrichter Helmut Berger. Er blieb jedoch unter dem Strafmaß der Staatsanwältin. Die Situation sei gefährlich gewesen, mahnt er. "Es ist nicht zum Spaßen und auch nicht zum Lachen." Der Angeklagte habe das Holz ganz bewusst angezündet. Anschließend hab er das Feuer selbst nicht mehr löschen können. Die Feuerwehr habe kommen müssen. Dass der Stamm allein durch das Anzünden des Strohs so schnell gebrannt habe, hätte dem Mann die Gefahr bewusst machen müssen.

© SZ vom 05.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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